Diese Grundsätze gelten, wenn chronisch kranke oder inklusive Kinder Ihre Schule besuchen

Nicht erst seit Einführung und Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen stellt sich Ihnen als Schulleiter die Frage, wie Sie am besten mit chronisch kranken oder inklusiven Schülern an Ihrer Schule umgehen. Die Versorgung während des Schulbesuchs spielt eine immer größere Rolle, weil mehr und mehr Kinder gesundheitliche Beeinträchtigungen haben. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie in diesem Beitrag. BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: Lena braucht Herztropfen Nach einem mehrwöchigen Klinikaufenthalt von Lena steht fest, dass die 9-Jährige wegen einer Herzinsuffizienz dauerhaft spezielle Medikamente einnehmen muss. Zurzeit besteht die Medikation darin, im Abstand von 4 Stunden Herztropfen zu verabreichen. Die Eltern von Lena sprechen deshalb mit Schulleiterin Rita Hoffmann. Sie möchten, dass am Vormittag während des Unterrichts in jedem Fall einmal die Herztropfen von Lehrkräften verabreicht werden. RECHTLICHER HINTERGRUND zu Medikamenten im Unterricht Grundsätzlich ist es Aufgabe der Eltern, für die Gesundheit ihrer Kinder zu sorgen. Dies ist ein Teil der elterlichen Sorge, nämlich die sogenannte Gesundheitssorge (vgl. § 1626 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]). Diese Gesundheitssorge haben die Eltern der minderjährigen Schüler auch während des Schulbesuchs. DAS IST ZU TUN: Informieren Sie Ihre Lehrkräfte Besprechen Sie mit Ihrem Kollegium, welche medizinischen Unterstützungsmaßnahmen von Ihnen zu erbringen sind und wozu Sie nicht verpflichtet sind. Orientieren Sie sich an den folgenden 5 Fragen und Antworten. Muss ich als Lehrkraft kranke Schüler „behandeln“? Nein. Akut erkrankte Schüler bleiben zu Hause und erholen sich dort. Dies gilt solange, bis sie wieder gesund sind. Hierzu kann es auch erforderlich sein, sich ein ärztliches Attest für die Genesung ausstellen zu lassen wie z. B. bei ansteckenden Krankheiten wie Masern. Die Phase der Behandlung und Genesung verbringen die Schüler also zu Hause, wo ihre Eltern für eine sachgerechte Behandlung und Medikation sorgen müssen. Müssen wir akut kranken Schülern Medikamente verabreichen? Nein. „Normale“ Erkrankungen wie z. B.
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