Viele Ihrer Kollegen, viele Eltern und wahrscheinlich die Mehrzahl der älteren Schüler an weiterführenden Schulen sind in sozialen Netzwerken, wie Facebook, Twitter oder Instagram aktiv. Hiergegen ist natürlich nichts einzuwenden. Sie als Schulleitung müssen sich aber entscheiden, ob Ihre Schule auch in sozialen Netzwerken präsent sein möchte und ob Sie es zulassen, dass Lehrer, Eltern und Schüler über solche Netzwerke „dienstlich“, also über Schulangelegenheiten, kommunizieren. Diese Punkte sollten Sie beachten Prüfen Sie, bevor Sie sich überhaupt Gedanken darüber machen, ob ein Facebook-Auftritt Ihrer Schule Sinn macht, ob dies in Ihrem Bundesland erlaubt ist. Denn manche Bundesländer untersagen dies. Gilt eine solche Vorschrift für Ihr Bundesland, stellt sich die Frage eines eigenen Facebook-Auftritts Ihrer Schule nicht. Der Übersicht in diesem Artikel können Sie entnehmen, in welchen Bundesländern Facebook-Profile von Schulen erlaubt und in welchen sie verboten sind. Gibt es ein solches Verbot nicht, lohnt es sich, darüber nachzudenken, eine „Fan-Seite“ für Ihre Schule bei Facebook einzurichten. Denn nicht nur Lehrer, sondern auch viele Eltern und Schüler nutzen dieses Netzwerk, um sich zu informieren und auszutauschen.
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