E-Mail-Korrespondenz Ihrer Lehrkräfte – Was Sie kontrollieren dürfen und was nicht

Digitaler Unterricht funktioniert praktisch nicht ohne E-Mail-Korrespondenz. Der Übergang zwischen schulischen und privaten E-Mails ist oftmals fließend. Viele Schulleitungen möchten deshalb die Möglichkeit haben, den Mailverkehr ihrer Kollegen gelegentlich überprüfen zu können. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag. BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: Private E-Mails auf dem Schulserver Das Städtische Gymnasium in Gütersloh musste bereits eine Woche nach Beginn des Regelunterrichts wieder schließen. Grund: Ein erneuter rasanter Anstieg von Infektionen im Zusammenhang mit aus den Ferien zurückgekehrten Mitarbeitern eines großen Fleischverarbeitungsunternehmens. Für das Homeschooling kommen eine Reihe von Kollegen in die Schule und nutzen die dortige Hardware. Dies garantiert ihnen ein ruhigeres Arbeitsumfeld als zu Hause, zumal einige Lehrkräfte auch Kinder an der eigenen Schule haben. Seit einigen Tagen fällt Schulleiterin Marita Baumann auf, dass Hannah Clemens noch lange nach ihrer eigentlichen Unterrichtszeit vertieft an ihrem PC arbeitet. Die Schulleitung sorgt sich um die Arbeitszeit. Bernd Scholl aus dem Kollegium deutet gegenüber der Schulleitung an, dass es sich bei der intensiven PC-Nutzung nicht um Arbeit handelt, sondern um den Austausch privater E-Mails im Freundeskreis. Die Schulleitung überlegt, die Mails zu checken. RECHTLICHER HINTERGRUND zu E-Mail-Verkehr von Lehrkräften Als Schulleitung dürfen Sie den privaten Gebrauch des Schul-Internets und damit verbunden private E-Mails untersagen. Dies kann im Rahmen einer dienstlichen Anweisung geschehen. Holen Sie hierzu auch die Zustimmung Ihres Personalrats ein. Ohne eine solche dienstliche Anweisung haben Sie es als Schulleitung schwer: Sie dürfen nicht ohne Weiteres private E-Mail-Korrespondenz kontrollieren. DAS IST ZU TUN: Sprechen Sie mit der betroffenen Lehrkraft Kümmern Sie sich zügig um die Formulierung einer dienstlichen Anweisung zum privaten Gebrauch des Schul-Internets. Orientieren Sie sich an nachfolgenden Tipps. 1. Tipp: Halten Sie sich an die rechtlichen Grenzen Das, was Sie als Schulleitung überwachen dürfen, sind Verbindungsdaten schulbezogener E-Mails. Angaben über Absender,
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Falsche Angaben in der Bewerbung berechtigen zur Anfechtung

Handlungsempfehlung Wenn Sie als Schulleitung selbstständig einstellen dürfen, sehen Sie sich die Bewerbungsunterlagen genau an und lassen Sie sich diese spätestens im Vorstellungsgespräch im Original vorlegen. Der konkrete Fall Ein