Elternbeteiligung – Dieses Recht hat Verfassungsrang

Das Engagement von Eltern können Sie sich aus Ihrer täglichen Schulpraxis gar nicht mehr wegdenken. Ganz selbst-verständlich engagieren sich Eltern, wenn es um die Interessenvertretung anderer Eltern oder die Belange der Schule geht. Besonders wichtig ist die Beteiligung von Eltern vor allem dann, wenn es darum geht, den Eltern als den Sorgerechtsinhabern von minderjährigen Schülern ein Mitbestimmungsrecht zu geben. Wie weit dieses Recht tatsächlich reicht und worauf es zu achten gilt, lesen Sie hier. BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: An allen Brückentagen frei? Anfang April tagt die Schulkonferenz der Kölner Gesamtschule. Der Vorsitzende der Schulpflegschaft, Thomas Voss, hat beantragt, die beweglichen Ferientage für die Schule neu zu regeln. Einige Eltern hatten sich mit dem Anliegen an die Schulpflegschaft gewandt, dass nach Möglichkeit alle Brückentage nach Feiertagen vor einem Wochenende als bewegliche Ferientage festgelegt werden. Dafür soll an anderer Stelle, z. B. am Dienstag nach Rosenmontag, der Schulunterricht stattfinden. Regelmäßig verlängerte Wochenenden durch Brückentage sollen so Eltern, aber auch Lehrkräften Kurzurlaube ermöglichen. Auch einige Vertreter der Lehrkräfte in der Schulkonferenz haben Sympathie für diesen Vorstoß. RECHTLICHER HINTERGRUND zur Beteiligung von Eltern Die Beteiligung von Eltern am Schulleben ist ein Recht mit Verfassungsrang. In allen Landesverfassungen sind die Beteiligungsrechte der Eltern festgeschrieben. Dies folgt u.a. aus dem Elternrecht, das in Artikel 6 Grundgesetz (GG) verankert ist. In den jeweiligen Schulgesetzen, aber auch in weitergehenden Erlassen werden die Rechte der Eltern näher beschrieben. Im Wesentlichen geht es dabei um die Beteiligung von Eltern über Wahlen an den einzelnen Schulgremien. Durch die Vertretung in der Schulkonferenz als dem höchsten Gremium der Schule können Eltern mit eigenem Antragsrecht unmittelbar Einfluss auf Entscheidungen der Schule nehmen. DAS IST ZU TUN: Informieren Sie Eltern über ihre Beteiligungsrechte Instruieren Sie auch Ihre Lehrkräfte, Eltern darauf hinzuweisen, dass sie sich in verschiedene Schulgremien wählen lassen
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