Erstellen Sie ein fehlerfreies Impressum

Wenn Ihre Schule eine eigene Homepage unterhält, müssen Sie dafür sorgen, dass sie über ein korrektes Impressum verfügt. Auch kleine Nachlässigkeiten gegen die Impressumspflicht können zu Bußgeldern und Abmahnungen führen. Beispiel Johanna Berger leitet die Grundschule „Sonnenschein“. Sie hat die Homepage für die Schule aufgebaut und präsentiert diese stolz ihrem Kollegium. Eine Kollegin meint, die Seite sei wirklich schön geworden. Allerdings sei ihr aufgefallen, dass das Impressum fehle. Frau Berger ist verunsichert und überlegt, ob die Homepage überhaupt ein Impressum braucht und wie dieses gestaltet sein muss. Wer eine Homepage betreibt, ist verpflichtet, sie mit einem Impressum zu versehen. Dies ergibt sich aus § 55 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag. Welche Inhalte ein Impressum haben muss, können Sie der untenstehenden Checkliste entnehmen. Beachten Sie die „2-Klick-Regel“ Der Besucher Ihrer Schul-Homepage muss das Impressum ohne langes Suchen und sonstige Barrieren finden können. Es gilt die so genannte 2-Klick-Regel. Sie besagt, dass Nutzer nicht mehr als 2-mal auf einen Link oder Button klicken müssen, um zum Impressum zu gelangen. Das Impressum muss außerdem ohne Installation zusätzlicher Leseprogramme abruf-bar sein. Sinnvoll ist es, einen eigenen Menüpunkt „Impressum“ einzurichten. Achten Sie außerdem darauf, dass die Schrift gut lesbar ist. Das gehört in ein vollständiges Impressum Inhalt ImpressumErläuterungAngaben zum Diensteanbieter im Sinne des § 55 Abs. 1 RStVVollständiger Name der Schule, Anschrift, E-Mail-Adresse und weitere Kontaktmöglichkeit, also Telefonnummer angeben.Achtung: Angabe eines Postfachs genügt nicht!Vertretungs-berechtigte PersonName der Schulleitung als Person, die die Schule nach außen hin vertritt, Funktion und ladungsfähige Anschrift.AufsichtsbehördeGeben Sie die zuständige Schulbehörde an.Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStVFühren Sie hier auf, wer für die redaktionellen Inhalte auf Ihrer Homepage, z. B. für Berichte über Schulfeste verantwortlich ist. Geben Sie Vor- und Zunamen sowie die Anschrift der Schule an. Der Verantwortliche muss eine volljährige natürliche Person sein, die in Deutschland
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