Halten Sie diese Informationen für Eltern jederzeit bereit

Wichtige Informationen aus dem Schulalltag kommen oft bei Eltern gar nicht an. Kinder vergessen, diese weiterzugeben. Manchmal sind sie ihnen schlicht unangenehm, wie schlechte Noten oder schriftliche Verweise. Was Eltern bei Ihnen jederzeit abfragen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.  BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: Tom verschweigt Tadel   Tom ist ein fröhlicher Junge, der die Klasse 6a besucht. Mit den Hausaufgaben nimmt er es jedoch nicht so genau. Zu Hause erzählt er auf regelmäßiges Nachfragen seiner Mutter, dass er die Hausaufgaben schon in der Schule gemacht hat. Als Leon die Verabredung mit Tom für den Nachmittag wegen vieler Hausaufgaben absagt, wird Toms Mutter misstrauisch. Sie ruft bei Klassenlehrerin Anja Reiter an. Bei dieser Gelegenheit erklärt Anja Reiter Toms Mutter, dass dieser schon mehrere Tadel erhalten habe, weil er seine Hausaufgaben nicht oder nicht vollständig gemacht hat.  RECHTLICHER HINTERGRUND zu Informationen in schulischen Angelegenheiten   Eltern üben gegenüber ihren minderjährigen Kindern das Sorgerecht aus. Schulische Angelegenheiten sind Teil der elterlichen Sorge, ein Unterfall der Personensorge nach § 1626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Auf der Grundlage dieses Personensorgerechts haben Eltern umfassende Informationsrechte zu schulischen Leistungen ihrer Kinder. Dies gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unabhängig davon, welche Schulform das Kind besucht.  DAS IST ZU TUN: Besprechen Sie die Informationsrechte mit Ihrem Kollegium   Die wichtigsten Fragen und Antworten hierzu finden Sie hier:   Frage: Muss ich Eltern immer über Leistungen informieren?  Im Prinzip ja. Zwar bekommen die Eltern über die von Ihnen zu unterzeichnenden Klassenarbeiten ebenso wie über die jeweiligen Zeugnisse umfassende Informationen über die schulischen Leistungen ihrer Kinder. Auch beim Elternsprechtag werden solche Informationen detailliert dargelegt. Wenn Eltern konkret nachfragen, sind Sie und Ihre Kollegen verpflichtet, detaillierte Auskunft zum Stand der Leistungen und zu den erreichten Noten zu geben.   Frage: Gilt das auch für das Sozialverhalten? Nicht nur die Leistungen in den
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