Hausaufgaben & Co. gehören auch zur Elternpflicht

Ständig die falschen Bücher dabei, ständig keine Hausaufgaben erledigt, mit solchen Dingen müssen sich Ihre Lehrkräfte tagein, tagaus herumschlagen. Trotz manchmal zermürbender Auseinandersetzungen zwischen Lehrkräften und Eltern ist der Informationsfluss zwischen diesen besonders wichtig. Klar, dass Sie Eltern über Leistungsdefizite und nicht erledigte Hausaufgaben aufklären müssen. Umgekehrt müssen jedoch auch Eltern dafür sorgen, dass Schüler ein angemessenes Sozialverhalten haben und ihre Hausaufgaben erledigen.  BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: Sorgenkind Leon   Leon aus der Klasse 7a ist seit Wochen lediglich körperlich im Unterricht anwesend. Klassenlehrerin Sabine Hoffmann kommt nicht mehr richtig an ihn heran. Nie hat er die richtigen Unterrichtsmaterialien dabei, was auch schon den Kollegen aufgefallen ist. Von Hausaufgaben ganz zu schweigen. Diese hat Leon seit Wochen nicht mehr erledigt. Appelle an Leon bleiben ungehört. Die Folge sind schlechte Noten in sonstiger Mitarbeit, aber auch mäßige bis schlechte Noten in Klausuren. Schulleiterin Renate Bauer wendet sich an die Eltern.  RECHTLICHER HINTERGRUND zu schulischer Passivität   Die Eltern üben die elterliche Sorge auch in schulischen Angelegenheiten aus. Deswegen sind sie gegenüber ihren minderjährigen Kindern verpflichtet, sich um schulische Angelegenheiten zu kümmern. Dies hat zur Folge, dass Eltern verpflichtet sind, sich um die Erledigung von Hausaufgaben zu kümmern und auch ein unangemessenes Sozialverhalten zu korrigieren. Diese Grundsätze der elterlichen Sorge gemäß § 1626 BGB gelten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.  DAS IST ZU TUN: Weisen Sie die Eltern auf ihre Pflichten hin   Auch wenn die Erwartungshaltung von Eltern gegenüber der Schule noch so groß ist, müssen Sie von Zeit zu Zeit Eltern darauf hinweisen, dass es ihre Verpflichtung zur Erziehung und zur elterlichen Sorge ist, ihre Kinder zur Einhaltung der sich aus dem Schulverhältnis ergebenden Verpflichtungen anzuhalten. Dabei kann Ihnen nachfolgender Faktencheck helfen.  1. Fakt: Erziehung ist Aufgabe der Eltern   Immer wieder werden Sie mit verhaltensauffälligen Schülern, grenzwertigem Sozialverhalten und Respektlosigkeit
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Corona: Kein Mindestabstand in Grundschulen

Handlungsempfehlung Wenn Ihr Bundesland Regelschulunterricht wieder zulässt, müssen nicht zwingend Abstandsregelungen eingehalten werden. Sie können sich gegenüber Lehrkräften auf folgendes Urteil berufen. Der konkrete Fall Seit dem 18. Mai werden