Immer Ärger mit dem Geld – Seien Sie konsequent, wenn Eltern nicht zahlen

Billigflüge hin oder her: Klassenfahrten sind teuer. Transport, Unterkunft, Verpflegung, Eintrittsgelder und Taschengeld, schnell kommen pro Schüler ein paar Hundert Euro an Kosten zusammen. Wer sich das nicht leisten kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Besonders ärgerlich ist es aber, wenn Eltern sich die Klassenfahrt leisten können, aber nicht bereit sind, den vollen Preis zu bezahlen. Bleiben Sie konsequent und setzen Sie die Ansprüche durch. BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: Bis zum Schluss fehlen 50 € Die 4. Klassen der Astrid-Lindgren-Grundschule planen eine 2-tägige Ab-schlussfahrt in die Eifel. Die Gesamtkosten haben die beiden Klassenlehrerinnen pro Schüler auf 150 € veranschlagt. Darin enthalten ist die gemeinsame Busfahrt, 2 Übernachtungen in der Jugendherberge und eine geführte Exkursion rund um Maria Laach. Bis zum 15. Mai 2020 sollen alle Eltern die 150 € eingezahlt haben. Am 15. Mai 2020 machen beide Klassenlehrerinnen Kassensturz. Dabei stellen sie fest, dass die Eltern von Sarah und Leon jeweils nur 100 € bezahlt haben. RECHTLICHER HINTERGRUND zu Teilzahlungen Die Teilnahme an einer Klassenfahrt ist verpflichtend, da sie als schulische Veranstaltung nach den Schulgesetzen zum Pflichtprogramm gehört. Aus diesem Grund müssen auch die Kosten von den Eltern hierfür getragen werden. Mit der Anmeldung der Schüler verpflichten sich die Eltern zugleich zur vollständigen Bezahlung. Rechtsgrund für die Zahlungspflicht ist eine Verpflichtungserklärung der Eltern. Liegt eine solche nicht vor, ergibt sich die Kostentragungspflicht aus dem Gesetz, und zwar in Form eines Aufwendungsersatzanspruchs (vgl. § 670 BGB). DAS IST ZU TUN: Sichern Sie sich ab Lassen Sie sich von den Eltern eine Verpflichtungserklärung zur Übernahme der für den Schüler anfallenden Kosten unterzeichnen. In der Schulkonferenz können Sie die für Ihre Schule generell geltenden Rahmenbedingungen festlegen. Wie Sie das am besten umsetzen, entnehmen Sie nachfolgenden Tipps. 1. Tipp: Legen Sie den Eltern eine umfassende
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So reagieren Sie richtig, wenn sich Eltern bei Ihrem Dienstherrn beschweren

Immer wieder kommt es vor, dass sich Eltern über einzelne Lehrkräfte, aber auch über Sie als Schulleiter beim Dienstherrn beschweren. In den meisten Fällen kommen die Eltern direkt zu Ihnen,

Ein Teilnahmeverbot an einer Klassenfahrt ist als Ordnungsmaßnahme rechtmäßig

Handlungsempfehlung Das Gericht bestätigt, dass allein das Verhalten während des laufenden Schuljahres schon genügen kann, um einen Schüler von einer im laufenden Schuljahr angesetzten Klassenfahrt auszuschließen. Der konkrete Fall Der