
Immer wieder ist die Einführung einer Impfpflicht gegen Masern in den politischen Gremien diskutiert worden. Schließlich hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht. Dieser wurde im Deutschen Bundestag mit Beschluss vom 14. November 2019 angenommen. Die wichtigsten Fragen und Antworten, die sich Ihnen jetzt stellen, beantworte ich Ihnen in diesem Beitrag. BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: Robert ist nicht geimpft Familie Börnsen ist mit ihrem 9-jährigen Sohn Robert aufgrund einer beruflichen Versetzung zum 15. Februar 2020 aus Schleswig-Holstein nach Hessen umgezogen. Marianne und Günter Börnsen melden deshalb ihren Sohn Robert zum 2. Schulhalbjahr an der Rheintal-Grundschule in Ingelheim an. Wegen der ab dem 01. März 2020 geltenden Impfpflicht gegen Masern bittet Schulleiterin Sabine Grundmann um Vorlage des Impfausweises für Robert. Die Eltern erklären, dass sie generell Bedenken gegen Impfungen haben. Aus diesem Grund habe Robert auch keine Masernimpfung erhalten. Schulleiterin Sabine Grundmann hat Zweifel, ob sie Robert in die Schule aufnehmen darf. RECHTLICHER HINTERGRUND zur Impfpflicht gegen Masern Nach der neuen gesetzlichen Regelung müssen Kinder und Personal in Kindertagesstätten und Schulen künftig gegen Masern geimpft sein. Für Kinder, die schon die Schule besuchen, ist der Impfnachweis im Rahmen einer Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021 möglich. Ebenso kann der Nachweis der Immunität dadurch geführt werden, dass ein Dokument vorgelegt wird, das eine durchlebte Masernerkrankung belegt. Bei Verstoß gegen diese Impfpflicht können Kinder jedoch nicht von der Schule ausgeschlossen werden. Die Impfpflicht gilt auch für Lehrkräfte und sonstiges Personal an Schulen. Ausgenommen sind Personen, die bereits älter als 50 Jahre sind. Das neue sogenannte Masern-Schutzgesetz erfasst damit all diejenigen, die eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen oder in einer solchen wie einer Schule arbeiten. DAS IST ZU TUN: Überprüfen Sie den Impfstatus Ihre Aufgabe als Schulleitung ist es nunmehr, sowohl von Ihren Lehrkräften als auch von Ihren Schülern den Nachweis über
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