Kooperation mit Kirchen

Wenn Sie die Einschulung Ihrer Erstklässler mit einem Gottesdienst begehen wollen, ist dies eine schöne Tradition und im Grundsatz hiergegen auch gar nichts einzuwenden. Sie sollten allerdings bei der Kooperation mit den Kirchengemeinden die datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht aus dem Blick verlieren. Beispiel Zur Einschulung laden die evangelische und die katholische Kirche am ersten Schultag immer die Erstklässler der jeweiligen Konfession und ihre Familien zu einem Einschulungsgottesdienst ein. Die Schulleitung gibt daher immer die Liste der Erstklässler mit Adressen und Konfession an die Pfarrer der Gemeinden weiter. Lisas Eltern sind sehr überrascht, als sie Post von der katholischen Gemeinde bekommen und zu diesem Gottesdienst eingeladen werden. Lisas Vater stellt sich die Frage, wie der Pfarrer wohl an seine Anschrift kommt und woher er weiß, dass seine Tochter eingeschult wird. Die Kirchengemeinden sind datenschutzrechtlich gesehen „private Stellen“. Eine Rechtsvorschrift, die Sie als Schulleitung berechtigt, Informationen an die Kirchengemeinden weiterzugeben, gibt es nicht. Insofern sollte eine Datenweitergabe immer nur mit Zustimmung der Eltern erfolgen. Dies gilt auch für Anmeldungen zum Kommunions-, Firm- oder Konfirmationsunterricht. Wollen Sie allerdings von allen Eltern eine Zustimmung zur Weitergabe ihrer Daten an die Kirchengemeinden einholen, müssen Sie dann eine Liste führen und genau kontrollieren, dass Sie nicht unberechtigterweise Daten weitergeben. Das ist ein sehr großer Aufwand für einen Einschulungsgottesdienst. Praxistipp Einfacher ist es, wenn Sie Ihrem Einladungsschreiben zum ersten Schultag einfach die Einladung der beiden Kirchengemeinden beilegen und in Ihrem Brief an die „neuen“ Eltern auf diese Gottesdienste hinweisen. Dann können die Eltern überlegen, ob sie daran teilnehmen wollen, und die datenschutzrechtlichen Vorgaben sind eingehalten. Übrigens: Vielerorts ist es üblich, die Namen der Erstklässler oder der neuen Fünftklässer oder der Schüler, die ihren Schulabschluss geschafft haben, seitens der Schule an die Presse zu geben. Da auch hier personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden,
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