Langzeiterkrankung – 4 Fakten bei drohender Kündigung

Gegen lange und schwerwiegende Erkrankungen ist niemand gefeit. Angesichts der stets steigenden Anforderungen an den Lehrerberuf kommen gerade im Schuldienst längerfristige krankheitsbedingte Ausfälle vermehrt vor. Sollten Sie oder Ihre Kollegen einmal davon betroffen sein, ist auch eine Beendigung des Anstellungsverhältnisses nicht ausgeschlossen. Praxisbeispiel: Simone Hoffmann droht die Kündigung Simone Hoffmann unterrichtet als angestellte Lehrkraft seit Beginn des Schuljahrs 2019/2020 am privaten Montessori-Gymnasium in Köln Englisch und Geschichte. Kurz nach den Herbstferien 2018 ist sie wegen Burnouts ausgefallen. Seitdem ist sie arbeitsunfähig erkrankt. Ihre Rückkehr ist mehr als ungewiss. Stefan Schmitz, der Geschäftsführer der Privatschule, bittet Schulleiterin Sabine Neumann zum Gespräch. Darin eröffnet er ihr, dass die Geschäftsleitung beabsichtigt, Simone Hoffmann personenbedingt zu kündigen. Wirtschaftlich sei die Langzeiterkrankung von Simone Hoffmann der Schule nicht länger zumutbar. Rechtlicher Hintergrund Eine personenbedingte, d. h. krankheitsbedingte Kündigung, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) müssen im Schnitt Fehlzeiten von jährlich 25–30 % erreicht werden. Darüber hinaus muss es eine medizinische Prognose für die Zukunft geben. Die muss davon ausgehen, dass die Fehlzeiten aufgrund des Krankheitsbildes auch zukünftig erreicht werden – sie muss also negativ sein. Dann steht die Erkrankung einer dauerhaften Leistungsunfähigkeit gleich. Eine Kündigung wäre zulässig – auch im Krankenstand. Das ist zu tun Informieren Sie sich und Ihre Lehrkräfte über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei längerfristiger Erkrankung, falls eine Kündigung im Raum steht. Orientieren Sie sich dabei am nachfolgenden Faktencheck. Fakt 1: Sie bekommen 6 Wochen lang volles Entgelt Wenn Sie infolge einer Krankheit arbeitsunfähig bzw. an der Erbringung Ihrer Arbeitsleistung gehindert sind, bekommen Sie Ihr Gehalt nach den tarifvertraglichen bzw. beamtenrechtlichen Regelungen. Bis zu einer Dauer von 6 Wochen bekommen Sie Ihr sogenanntes Tabellenentgelt nach TVöD. Fakt 2: Das bekommen Sie nach 6 Wochen Lehrkräfte im öffentlichen Dienst bekommen nach Ablauf der 6
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