Musicals am Nachmittag – Kooperieren Sie rechtssicher mit externen Partnern

Eltern erwarten vom Nachmittagsangebot an Ihrer Schule vor allem Qualität. Besonders attraktiv sind musikalische Angebote wie Musikkurse oder Musical-AGs Ihrer Schule. Holen Sie Kooperationspartner wie Ihren Förderverein mit ins Boot und stellen Sie alles auf eine sichere Rechtsgrundlage. BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: Musicalaufführung „Cats“ mit Unterstützung der Oper Seit Beginn des Schuljahrs 2019/2020 findet im Nachmittagsbetrieb der Realschule in Köln-Rodenkirchen eine Musical-AG statt. Angeregt von erfolgreichen Beispielen einiger Privatschulen, haben sich 2 Musiklehrer zusammengeschlossen und ein Konzept erstellt. Hierzu haben sie auch Vertreter der Oper Köln angesprochen, die bereit sind, sie dabei ehrenamtlich zu unterstützen. Bisher fand nachmittags ein lockeres musikalisches Zusatzangebot statt, ohne dass dies näher strukturiert war. Nun wünschen die beiden Musiklehrer, dass die Musical-AG fester Bestandteil wird, damit das große Ziel, eine Aufführung des Musical „Cats“ im Frühjahr 2020, verwirklicht werden kann. Der Förderverein der Rodenkirchener Realschule hat sich bereit erklärt, die Trägerschaft zu übernehmen. Er möchte nur eine Grundlage haben, die es ihm ermöglicht, die Kooperation mit der Oper Köln rechtssicher zu gestalten. RECHTLICHER HINTERGRUND zu Kooperationen Der Förderverein einer Schule kann ohne Rücksprache mit dem Schulträger und ohne öffentliche Ausschreibung einen Kooperationsvertrag abschließen. Über den Förderverein kann dann eine entsprechende Leistung für die Schule zur Verfügung gestellt werden. Würde der Schulträger, wie im Praxisbeispiel die Stadt Köln, die Kooperation mit der Oper abschließen wollen, müsste unter Umständen eine öffentliche Ausschreibung erfolgen. Es wäre dann gar nicht sichergestellt, dass der Wunschpartner, die Oper Köln, zum Zuge käme. DAS IST ZU TUN: Verhandeln Sie die notwendigen Rahmenbedingungen Für ein verbindliches AG-Angebot am Nachmittag wie die Musical-AG im Praxisbeispiel brauchen Sie Planungssicherheit. Aus diesem Grund ist es richtig, dass Ihr Förderverein mit dem externen Partner eine verbindliche Kooperationsvereinbarung abschließt. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier. „Wie beschreibe ich am besten die
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