Nutzung privater Computer durch Lehrer

Nach wie vor ist es so, dass die meisten Schulen Lehrern keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen können und die Kollegen einen Teil ihrer Arbeit, z. B. die Korrektur von Klassenarbeiten und die Vorbereitung des Unterrichts, zu Hause erledigen. Da stellt sich natürlich die Frage, ob hierbei auch die privaten Computer der Lehrer eingesetzt und zur Speicherung von personenbezogenen Daten von Schülern genutzt werden dürfen. Beispiel Simone Schneider ist Lehrerin an der Grundschule „Wiesengrund“. Sie hat die Texte für die Zeugnisse ihrer Schüler an ihrem privaten PC formuliert und per E-Mail an die Schule geschickt. Die Schulleitung überlegt, ob das so in Ordnung ist. Die Frage, ob eine häusliche Verarbeitung von Schülerdaten zulässig ist, ist in den Landesdatenschutzgesetzen der Bundesländer weitestgehend einheitlich geregelt. Es gilt der Grundsatz, dass der Einsatz privater Rechner in der Verwaltung zur Erledigung dienstlicher Aufgaben prinzipiell nicht erlaubt ist. Denn hierin liegt grundsätzlich ein Risiko für die Datensicherheit. Für Lehrer gelten allerdings Ausnahmen, da sie für die Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben häufig weder einen Arbeitsplatz in der Schule zur Verfügung haben noch die notwendige Hardware, um ihre Aufgaben tatsächlich zu erfüllen. Verarbeiten Lehrer am häuslichen Rechner Schülerdaten, nehmen sie damit dienstliche Aufgaben wahr. Insofern sind für die Arbeit am privaten PC die gleichen datenschutzrechtlichen Bedingungen relevant, die auch in der Schule gelten. Unter diesen Voraussetzungen dürfen Lehrer Schülerdaten am häuslichen PC verarbeiten Sehen Sie in den Vorschriften Ihres Bundeslandes zur Datenverarbeitung für den Schulbereich nach. Dort finden Sie Regelungen, unter welchen Voraussetzungen Ihre Kollegen Schülerdaten am heimischen PC verarbeiten dürfen. So gilt in Nordrhein-Westfalen z. B. die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I). Diese regelt in § 2 Abs. 2 die Voraussetzungen der Datenverarbeitung von Schülerdaten am privaten PC durch Lehrer. Diese sind:
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