Virtuelle Zeugniskonferenzen in Pandemie-Zeiten: Was ist zulässig – und was nicht?

Der Vorteil digitaler Kommunikation â€“ z. B. durch Videokonferenzen â€“ liegt auf der Hand: Videokonferenzen sind unabhängig vom Tagungsort „Schule“ möglich. Jeder kann zu Hause, und zwar zu jeder Zeit, in die Konferenz aufgeschaltet werden und an dieser teilnehmen. Die arbeits- und dienstrechtlichen Rahmenbedingungen werden hierdurch nicht auĂźer Kraft gesetzt. Die wichtigsten Rechtsaspekte habe ich Ihnen in diesem Beitrag zusammengestellt.  Beispiel aus dem Schulalltag: Zeugniskonferenz am Freitag um 19 Uhr  Angesichts der Corona-Vorgaben zur Kontaktreduzierung hat die Lehrerkonferenz beschlossen, die Zeugniskonferenzen fĂĽr das 1. Halbjahr des Schuljahrs 2021/2022 als virtuelle Konferenz durchzufĂĽhren. Schulleiterin Brigitte Jakobs beruft die Zeugniskonferenz fĂĽr die von ihr geleitete Realschule fĂĽr Freitag, den 18. Dezember 2021 um 19 Uhr ein. Sie geht davon aus, dass Lehrkräfte mit jĂĽngeren Kindern zu Hause zu dieser Zeit am ehesten ungestört teilnehmen können. Als sie die Einladung verschickt hat, hagelt es Proteste – sowohl von jĂĽngeren Kollegen mit kleinen Kindern als auch von Kollegen, die keine Kinder zu betreuen haben.  Rechtlicher Hintergrund zur Teilnahmeverpflichtung  Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, an einer virtuellen Zeugniskonferenz teilzunehmen. Dies gilt nicht nur fĂĽr vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte, sondern auch fĂĽr Teilzeitlehrkräfte. Zu beachten ist jedoch, dass die Teilnahmeverpflichtung nur innerhalb der regulären Dienstzeit besteht. Ăśberdies dĂĽrfen teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte nur entsprechend ihrer Teilzeitquote zusätzliche Arbeit – z. B. durch Teilnahme an einer virtuellen Zeugniskonferenz – ĂĽbernehmen.  Das ist zu tun: Organisieren Sie die Zeugniskonferenz in der Dienstzeit Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Lehrkräfte nicht auĂźerhalb der regulären Dienstzeit zu Zeugniskonferenzen einladen, und vermeiden Sie Mehrarbeit. Orientieren Sie sich an diesen Tipps:  1. Tipp: Legen Sie die virtuelle Zeugniskonferenz in die Dienstzeit Auch wenn es verlockend erscheint, unkonventionell bei virtuellen Konferenzen vorzugehen: Bleiben Sie stringent und halten Sie sich an die ĂĽblichen Dienstzeiten von Lehrkräften. So vermeiden Sie den VerstoĂź gegen das Arbeitszeitgesetz, tarifliche Arbeitszeitregelungen oder beamtenrechtliche Vorgaben. Beginnt Ihr
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und ĂĽber 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprĂĽfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen
Teaser
Grundschulempfehlung – Was gilt: Pädagogenmeinung oder Elternwille?

Sie gilt als Dauerbrenner fĂĽr heftige Auseinandersetzungen zwischen Eltern und Schulleitungen an Grundschulen: die Empfehlung fĂĽr den Besuch der weiterfĂĽhrenden Schule. In den letzten Jahren hat es hier auch ein

Bildungsurlaub für Yogakurs ist möglich

Handlungsempfehlung Wenn Sie mit der Anfrage nach Bildungsurlaub fĂĽr einen Yogakurs konfrontiert werden, mĂĽssen Sie diese Form der Weiterbildung (auĂźer in Bayern und Sachsen) bewilligen. Der konkrete Fall Ein Arbeitnehmer