Virtuelle Zeugniskonferenzen in Pandemie-Zeiten: Was ist zulässig – und was nicht?

Der Vorteil digitaler Kommunikation â€“ z. B. durch Videokonferenzen â€“ liegt auf der Hand: Videokonferenzen sind unabhängig vom Tagungsort „Schule“ möglich. Jeder kann zu Hause, und zwar zu jeder Zeit, in die Konferenz aufgeschaltet werden und an dieser teilnehmen. Die arbeits- und dienstrechtlichen Rahmenbedingungen werden hierdurch nicht auĂźer Kraft gesetzt. Die wichtigsten Rechtsaspekte habe ich Ihnen in diesem Beitrag zusammengestellt.  Beispiel aus dem Schulalltag: Zeugniskonferenz am Freitag um 19 Uhr  Angesichts der Corona-Vorgaben zur Kontaktreduzierung hat die Lehrerkonferenz beschlossen, die Zeugniskonferenzen fĂĽr das 1. Halbjahr des Schuljahrs 2021/2022 als virtuelle Konferenz durchzufĂĽhren. Schulleiterin Brigitte Jakobs beruft die Zeugniskonferenz fĂĽr die von ihr geleitete Realschule fĂĽr Freitag, den 18. Dezember 2021 um 19 Uhr ein. Sie geht davon aus, dass Lehrkräfte mit jĂĽngeren Kindern zu Hause zu dieser Zeit am ehesten ungestört teilnehmen können. Als sie die Einladung verschickt hat, hagelt es Proteste – sowohl von jĂĽngeren Kollegen mit kleinen Kindern als auch von Kollegen, die keine Kinder zu betreuen haben.  Rechtlicher Hintergrund zur Teilnahmeverpflichtung  Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, an einer virtuellen Zeugniskonferenz teilzunehmen. Dies gilt nicht nur fĂĽr vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte, sondern auch fĂĽr Teilzeitlehrkräfte. Zu beachten ist jedoch, dass die Teilnahmeverpflichtung nur innerhalb der regulären Dienstzeit besteht. Ăśberdies dĂĽrfen teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte nur entsprechend ihrer Teilzeitquote zusätzliche Arbeit – z. B. durch Teilnahme an einer virtuellen Zeugniskonferenz – ĂĽbernehmen.  Das ist zu tun: Organisieren Sie die Zeugniskonferenz in der Dienstzeit Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Lehrkräfte nicht auĂźerhalb der regulären Dienstzeit zu Zeugniskonferenzen einladen, und vermeiden Sie Mehrarbeit. Orientieren Sie sich an diesen Tipps:  1. Tipp: Legen Sie die virtuelle Zeugniskonferenz in die Dienstzeit Auch wenn es verlockend erscheint, unkonventionell bei virtuellen Konferenzen vorzugehen: Bleiben Sie stringent und halten Sie sich an die ĂĽblichen Dienstzeiten von Lehrkräften. So vermeiden Sie den VerstoĂź gegen das Arbeitszeitgesetz, tarifliche Arbeitszeitregelungen oder beamtenrechtliche Vorgaben. Beginnt Ihr
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Um Daten von Schülern und Eltern erheben und verarbeiten zu dürfen, benötigen Sie eine Ermächtigungsgrundlage. Diese ergibt sich zum einen aus dem Schulgesetz Ihres Bundeslandes, z. B. aus §§ 120

Keine Zwangsteilzeit fĂĽr beamtete Lehrer

Handlungsempfehlung Wenn Sie als Schulleiter oder Ihre Lehrkräfte Beamte auf Lebenszeit sind, dann kann Ihnen der Dienstherr keine einschränkenden Vorgaben für den Beschäftigungsumfang machen. Der konkrete Fall 2 Lehrerinnen waren