
Der Vorteil digitaler Kommunikation – z. B. durch Videokonferenzen – liegt auf der Hand: Videokonferenzen sind unabhängig vom Tagungsort „Schule“ möglich. Jeder kann zu Hause, und zwar zu jeder Zeit, in die Konferenz aufgeschaltet werden und an dieser teilnehmen. Die arbeits- und dienstrechtlichen Rahmenbedingungen werden hierdurch nicht außer Kraft gesetzt. Die wichtigsten Rechtsaspekte habe ich Ihnen in diesem Beitrag zusammengestellt. Beispiel aus dem Schulalltag: Zeugniskonferenz am Freitag um 19 Uhr Angesichts der Corona-Vorgaben zur Kontaktreduzierung hat die Lehrerkonferenz beschlossen, die Zeugniskonferenzen für das 1. Halbjahr des Schuljahrs 2021/2022 als virtuelle Konferenz durchzuführen. Schulleiterin Brigitte Jakobs beruft die Zeugniskonferenz für die von ihr geleitete Realschule für Freitag, den 18. Dezember 2021 um 19 Uhr ein. Sie geht davon aus, dass Lehrkräfte mit jüngeren Kindern zu Hause zu dieser Zeit am ehesten ungestört teilnehmen können. Als sie die Einladung verschickt hat, hagelt es Proteste – sowohl von jüngeren Kollegen mit kleinen Kindern als auch von Kollegen, die keine Kinder zu betreuen haben. Rechtlicher Hintergrund zur Teilnahmeverpflichtung Grundsätzlich ist jede Lehrkraft verpflichtet, an einer virtuellen Zeugniskonferenz teilzunehmen. Dies gilt nicht nur für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte, sondern auch für Teilzeitlehrkräfte. Zu beachten ist jedoch, dass die Teilnahmeverpflichtung nur innerhalb der regulären Dienstzeit besteht. Überdies dürfen teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte nur entsprechend ihrer Teilzeitquote zusätzliche Arbeit – z. B. durch Teilnahme an einer virtuellen Zeugniskonferenz – übernehmen. Das ist zu tun: Organisieren Sie die Zeugniskonferenz in der Dienstzeit Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Lehrkräfte nicht außerhalb der regulären Dienstzeit zu Zeugniskonferenzen einladen, und vermeiden Sie Mehrarbeit. Orientieren Sie sich an diesen Tipps: 1. Tipp: Legen Sie die virtuelle Zeugniskonferenz in die Dienstzeit Auch wenn es verlockend erscheint, unkonventionell bei virtuellen Konferenzen vorzugehen: Bleiben Sie stringent und halten Sie sich an die üblichen Dienstzeiten von Lehrkräften. So vermeiden Sie den Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz, tarifliche Arbeitszeitregelungen oder beamtenrechtliche Vorgaben. Beginnt Ihr
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