Soweit Lehrer, Eltern und Schüler privat miteinander auf Facebook „befreundet“ sind, ist das rechtlich weder zu beanstanden, noch kann dies den Kollegen untersagt werden. Wichtig ist allerdings, dass die Kommunikation sich auf rein Privates beschränkt und Schulisches außen vor bleibt. Sensibilisieren Sie Ihre Kollegen Vielen Ihrer Kollegen ist vielleicht nicht wirklich bewusst, dass sie mit privaten „Freundschaften“ auf Facebook sehr viel von sich preisgeben, was manchmal von Schülern – und Eltern – ausgenutzt wird. Sensibilisieren Sie Ihre Kollegen, es sich sehr genau zu überlegen, ob Sie überhaupt „Freundschaftsanfragen“ von Schülern und Eltern annehmen und was sie auf Facebook veröffentlichen und was nicht. Es kann durchaus Sinn machen, sich 2 Profile – ein wirklich privates und ein „Schüler-Profil“ – anzulegen. Das „Schüler-Profil“ kann öffentlich sein und das private Profil des Kollegen sollte dann den privaten Aktivitäten vorbehalten und nicht für jeden zugänglich sein. Weisen Sie Ihre Kollegen auch darauf hin, dass sie sich als Lehrer in der direkten Kommunikation mit Schülern und deren Eltern immer „im Dienst“ befinden und nie wirklich privat sind, auch nicht in sozialen Netzwerken. Kommentiert z. B. ein Kollege ein freizügiges Foto einer Schülerin mit einem anzüglichen Kommentar und wird dies von der Betroffenen als sexuelle Belästigung oder Beleidigung verstanden, kann dies für den Kollegen nicht nur strafrechtliche, sondern auch erhebliche dienstrechtliche Konsequenzen haben. Prüfen Sie, ob die schulische Kommunikation über Facebook und Co. erlaubt und sinnvoll ist In einigen Bundesländern, wie etwa in Bayern, ist eine Kommunikation zwischen Lehrern, Schülern und Eltern über Facebook und Twitter untersagt. In welchen Bundesländern ein solches Verbot gilt, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen: Übersicht: Dienstliche Facebook-Nutzung BundeslandNutzungsmöglichkeitenBaden-WürttembergVerbot der Nutzung für schulische Zwecke. Private Kontakte sind erlaubt.BayernVerbot der Nutzung für schulische Zwecke. Private Kontakte sind erlaubt.BerlinKeine ausdrückliche Regelung. Personenbezogene Daten dürfen nicht verarbeitet werden. Private
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