Rechtliche Grundlagen für Videoüberwachung an der Schule

Viele Schulen haben mit Gewalt, Vandalismus und Mobbing zu kämpfen. Da liegt der Gedanke nahe, diesen Tendenzen mit Videoüberwachung entgegenzutreten, und dies aus 2 Gründen:• Abschreckung• Aufklärung von Straftaten und Übergriffen. Obwohl die Vorteile scheinbar auf der Hand liegen, darf man nicht außer Acht lassen, dass mit einer Videoüberwachung überwiegend Unschuldige aufgenommen werden. Eine solche Videoüberwachung stellt daher einen massiven Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen dar. Beeinträchtigt werden• das Recht auf informationelle Selbstbestimmung• das allgemeine Persönlichkeitsrecht• die Menschenwürde• das Recht am eigenen Bild. Gleichwohl lassen die Datenschutzgesetze der Bundesländer eine Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Räumen auf dem Schulgelände grundsätzlich zu. Voraussetzung ist, dass die Videoüberwachung• der Wahrnehmung des Hausrechts oder einer konkreten Gefahr dient, • erforderlich ist und• die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen nicht überwiegen. Es muss geprüft werden, ob andere Maßnahmen zum Schutz von Schülern, Lehrern und Schuleigentum nicht auch erfolgversprechend sind, ohne so massiv in die Grundrechte nicht beteiligter Schüler einzugreifen. Wollen Sie an Ihrer Schule eine Videoüberwachung einführen, müssen Sie immer sehr genau abwägen, ob dies wirklich notwendig ist und nicht mehr Schaden anrichtet, als Nutzen bringt. Denn man muss immer berücksichtigen, dass sich Ihre Schüler noch in der Entwicklung befinden und die Videoüberwachung sich nachteilig auf sie auswirken kann, wenn Schüler befürchten, sich auf Grund der Überwachung per Video nicht ungezwungen verhalten zu können. Überwacht werden dürfen alle öffentlich zugänglichen Räume Ihrer Schule, z. B. der Schulhof, die Flure, der Eingangsbereich und die Treppenhäuser. Nicht erlaubt ist die Videoüberwachung in Toiletten, Klassen- und Kursräumen, in Aufenthalts- und Umkleideräumen und im Lehrerzimmer. Sorgen Sie für die Sicherheit der Aufzeichnungen Videoüberwachung kann auf zweierlei Art und Weise erfolgen: Monitoring: Hierbei dient die Kamera letztlich als „verlängertes Auge“. Das heißt, es werden keine Aufzeichnungen gemacht, das Bild der Kamera wird direkt auf einen
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