
In Deutschland besteht Schulpflicht. Daher sind die Eltern verpflichtet, ihr Kind bei einer Erkrankung zunächst telefonisch krankzumelden. Nach der Rückkehr zum Unterricht muss eine schriftliche Entschuldigung beigebracht werden. Bei Erkrankungen, die bis zu 3 Tagen dauern, können die Eltern diese selbst verfassen. Bei länger andauerndem krankheitsbedingtem Fehlen können Sie die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen, das die Schul- bzw. Sportunfähigkeit bescheinigt. Grundsätzlich müssen weder Eltern noch der behandelnde Arzt Sie über die Diagnose, die zur Schul- oder Sportunfähigkeit führt, informieren. Etwas anderes gilt nur, wenn der Schüler unter einer ansteckenden meldepflichtigen Krankheit im Sinne des § 34 IfSG leidet. Dann müssen die Eltern Sie auch umgehend über die Krankheitsdiagnose informieren. Die Entschuldigungsschreiben und ärztlichen Atteste müssen die Klassenleitungen aufbewahren, denn sie werden benötigt, um auf dem Zeugnis die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten zu dokumentieren. Da diese Dokumente sensible Informationen über den Gesundheitszustand von Schülern enthalten, müssen sie so aufbewahrt werden, dass kein unbefugter Dritter hierauf Zugriff hat. Hierzu können Sie die Entschuldigungsschreiben aufbewahren • in der Schülerakte• in einem separaten Ordner (klassenweise). Eine Aufbewahrung dieser Unterlagen im Klassenbuch oder im Klassenraum ist nicht zulässig. Nach Ausweisung der Fehltage bzw. -stunden benötigen Sie diese Entschuldigungsschreiben nicht mehr. Sie können sie daher vernichten und zur Aktenvernichtung geben.
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