Risiko „Identitätsklau“ – Das sollten Sie unbedingt wissen!

Nahezu jeder ist heute „online“. Die schnelle Recherche bei Google, der Einkauf bei Amazon und der Kontakt zu Freunden ĂĽber Facebook oder WhatsApp, kurzum: Jeder hinterlässt Spuren im Internet. Viele sind dabei mit einer 2. Identität unter einem sogenannten „Nickname“ unterwegs. Leider hat sich gezeigt, dass auch hier der Missbrauch zugenommen hat. Unter einem fremden Nickname Kommentare zu verbreiten oder einzukaufen kann zu groĂźen Schwierigkeiten fĂĽhren. Beispiel aus dem Schulalltag: Ungebetene Päckchen Simone Knoll war nach einer schwierigen Trennung von ihrem Partner 3 Monate lang wegen Burnouts nicht im Schuldienst. Zum Schuljahr 2018/2019 kehrt sie zurĂĽck an ihre Kölner Gesamtschule. Sie ĂĽbernimmt die Klasse 9a. Ihren SchĂĽlern erklärt sie ihre lange Abwesenheit. Die Clique um Tom und Ali meinen, ihre Lehrerin bräuchte etwas Abwechslung. Sie checken ihr Facebook-Profil. Tom und Ali bestellen „zur Aufmunterung“ unter Simone Knolls Nickname teure Dessous und Sexspielzeuge bei einem Erotikversand. Als Simone Knoll am 14. September nach der Schule nach Hause kommt, ĂĽbergibt ihr ihre Nachbarin ein Paket. Der Lieferschein verweist auf eine Internetbestellung vom 11. September 2018. Kosten der Lieferung: 345 €.  Rechtlicher Hintergrund  Der Identitätsmissbrauch im Internet, kurz „Nicknapping“ genannt, liegt vor, wer im Internet unter dem Namen eines anderen Teilnehmers auftritt. Wer unter falscher Identität handelt und Verträge abschlieĂźt, macht sich strafbar wegen Betrugs (vgl. § 263 Strafgesetzbuch [StGB]). Derjenige, der von Identitätsklau betroffen ist, hat einen Unterlassungsanspruch gegen den Verwender (vgl. § 1004 BĂĽrgerliches Gesetzbuch [BGB]). Verwendet jemand nicht den Nickname, sondern den richtigen Namen einer anderen Person in fälschlicher Art und Weise, hat der Betroffene einen sogenannten Beseitigungsanspruch (vgl. § 12 BGB).  Das ist zu tun Informieren Sie SchĂĽler und Lehrkräfte ĂĽber die Gefahren. Klären Sie Ihr Kollegium und Ihre SchĂĽler darĂĽber auf, welche Konsequenzen ein Identitätsdiebstahl haben kann. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.  „Woran merke ich, dass meine Internetidentität
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Facebook darf Hasskommentar löschen

Handlungsempfehlung Informieren Sie Schüler und Lehrkräfte darüber, dass unangemessene Kommentare mit richterlicher Billigung gelöscht und der Facebook-Account gesperrt werden darf. Der konkrete Fall Der Antragsteller ist Nutzer der Internetplattform Facebook.