Schüler und Eltern, die Fotos aus der Schule auf Facebook posten

Die meisten älteren Schüler und auch die meisten Eltern verfügen über Mobiltelefone. Da kann es schnell passieren, dass Fotos aus dem Schulalltag und von Schulfesten im Internet und in sozialen Medien veröffentlicht werden. Beispiel In der Gesamtschule „Sternenburg“ hat ein Schulfest stattgefunden. Einige Eltern und Schüler haben mit ihren Smartphones Fotos gemacht und bei Facebook veröffentlicht. Die Mutter eines Fünftklässlers beschwert sich bei der Schulleitung, dass 2 Fotos vom Schulfest, auf denen ihr Sohn zu sehen ist, auf Facebook veröffentlicht wurden. Auf öffentlichen Schulfesten werden Sie es kaum unterbinden können, dass Besucher, Eltern und Schüler fotografiert werden. Weisen Sie Ihre Besucher bei öffentlichen Veranstaltungen durch einen gut sichtbaren Aushang, z. B. an der Eingangstür, aber darauf hin, dass bei der Veranstaltung fotografiert wird. Hierbei können Sie auf das folgende Muster zurückgreifen. Wer dies nicht möchte, kann dann immer noch kehrtmachen und die Veranstaltung meiden. Muster: Hinweis Fotografieren während einer Schulveranstaltung Achtung! Auf dieser Veranstaltung werden Fotos und Videos für Presse und private Zwecke erstellt. Ihre Gesamtschule „Sternenburg“ Informieren Sie über das Recht am eigenen Bild Schüler und Eltern haben vielfach überhaupt kein Unrechtsbewusstsein, wenn sie Fotos von fremden Personen auf Facebook und in anderen sozialen Netzwerken posten. Dies ist für viele so normal, dass ihnen überhaupt nicht in den Sinn kommt, dass die Betroffenen selbst das gar nicht so entspannt sehen. Schaffen Sie daher das entsprechende Problembewusstsein und weisen Sie Ihre Schülereltern darauf hin, dass man nur dann Fotos von Dritten in sozialen Netzwerken veröffentlichen darf, wenn der Abgebildete zugestimmt hat. Machen Sie deutlich, dass eine Veröffentlichung von Fotos eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild darstellt und erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Hierüber müssen Sie die Eltern am besten in einem Elternbrief hinweisen. Ein Muster hierfür finden Sie am Ende des Beitrags. Auch
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