Vielleicht haben auch Sie vor den Sommerferien Gespräche mit Eltern geführt, in denen es um das freiwillige Wiederholen des letzten „Corona-Schuljahres“ ging. Einige Eltern wollten unbedingt, dass ihr Kind das Schuljahr wiederholt, auch wenn Sie hierfür eigentlich keine Veranlassung sahen. Anderen Eltern hatten Sie eine „Ehrenrunde“ dringend geraten, sind aber auf Granit gestoßen. Aber auch jetzt im laufenden Schuljahr stellen sich rechtliche Fragen rund um das freiwillige Wiederholen eines Schuljahres. Frage 1: „Können Schülerinnen und Schüler im laufenden Schuljahr eine Klasse zurückgehen?“ Antwort: Die Bundesländer haben im vergangenen Schuljahr 2020/2021 Schülerinnen und Schülern (SuS) Möglichkeiten eröffnet, das Schuljahr freiwillig zu wiederholen. Der Antrag hierauf musste bis zum Schuljahresende gestellt werden. Diese Frist ist jetzt natürlich abgelaufen, sodass sich die Frage stellt, ob auch im laufenden Schuljahr eine Rückstufung und damit eine Wiederholung der vorherigen Klassenstufe möglich sind. Hierzu gibt es in den Bundesländern keine Corona-Sonderregeln. Es gelten vielmehr die allgemeinen Grundsätze. Diese lauten: Rückstufung im laufenden SchuljahrGrundsätzlich dürfen SuS auf Wunsch der Eltern nach Beratung durch die Klassenleitung auch im laufenden Schuljahr in die nächstniedrige Klassenstufe wechseln.Voraussetzung hierfür ist, dass es einen wichtigen Grund für die Rückstufung gibt. Dieser kann z. B. in Corona-bedingten Lernrückständen liegen, aber auch in längerer Krankheit und hohen Fehlzeiten – z. B. nach einer Corona-Infektion und Long-COVID, aber auch in häuslichen Problemen, die es den SuS erschweren, sich auf den Unterricht zu konzentrieren. Frage 2: „Wird eine Rückstufung in eine niedrigere Klassenstufe auf die Regelschulzeit angerechnet?“ Antwort: Ja. Wenn SuS im laufenden Schuljahr eine Klassenstufe zurückgehen, gilt das nicht als „Sitzenbleiben“. Auf dem Jahreszeugnis wird in einer solchen Situation vermerkt, dass die Rückstufung freiwillig erfolgte. Sie können auf das Zeugnis z. B. die folgende Bemerkung schreiben: „Die Schülerin/der Schüler wurde auf Antrag der Eltern freiwillig in die Klassenstufe 2 zurückgestuft.“
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