Herbstbasar - So sichern Sie sich bei Ihrem Basar rechtlich ab

Bobbycars, Spielzeugautos, Legosteine, Playmobil – die Liste beliebter Spielzeuge ließe sich endlos fortsetzen. Gerade mit einem 3-monatigen Vorlauf für das Weihnachtsfest bietet es sich an, einmal auszusortieren und gut erhaltenes Spielzeug auf dem Schulbasar anzubieten, Gelegenheit für beliebte Schnäppchen inklusive, und nicht zuletzt auch eine sichere Quelle für zusätzliche Einnahmen Ihres Fördervereins. Bereiten Sie Ihren Herbstbasar sorgfältig vor.

Beispiel aus dem Schulalltag: Wer bekommt das Geld?

Der Förderverein der Kölner Willy Millowitsch Grundschule organisiert seit Jahren kurz vor den Herbstferien einen Spielzeug- und Kleiderbasar. Dabei läuft alles über den Förderverein: Warenannahme, Verkauf und Abrechnung.

Die Eltern geben ihre Ware unter einer Verkäufernummer mit Preisangabe ab. Ein Team des Fördervereins organisiert den Rest. Dafür erhält der Verein 20 % der Umsatzerlöse. Eine echte Winwin-Situation für Verkäufer, Förderverein und Schule. Diese profitiert von den Einnahmen des Fördervereins durch tolle Anschaffungen für die Schule.

In diesem Jahr gibt es Streit. Nach der Abrechnung bleibt ein Betrag von 75 € übrig. Der wird auf das Konto des Vereins eingezahlt. Grund: Die Verkäuferin Nr. 23, Simone Lenz, hatte ihren Erlös nicht abgeholt. 2 Wochen später verlangt sie ihr Geld.

Rechtlicher Hintergrund zum Basar-Verkauf

Übernimmt Ihr Förderverein den Verkauf der Ware, entsteht ein Kundenauftragsverhältnis, ähnlich wie bei einem Gebrauchtwagenhändler. Der Vertrag kommt zwischen dem Käufer als Kunden und dem Anbieter zustande. Der Förderverein ist Vermittler des Barverkaufs.

Der Erlös steht dem Anbieter zu. Der Förderverein darf mit den Anbietern eine Provision vereinbaren. Behält er das Geld oder die Ware, machen sich die Vermittler schadenersatzpflichtig.

Das ist zu tun: Bereiten Sie mit dem Förderverein den Verkauf richtig vor

Bestehen Sie darauf, dass eine Vereinbarung zwischen Verkäufern und Förderverein geschlossen wird. Orientieren Sie sich an dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung.

1. Schritt: Lassen Sie eine Liste mit den Anbietern erstellen

Da Ihr Förderverein nicht selbst verkauft, sondern lediglich als Mittler auftritt, muss er wissen, mit wem er wie am Ende abzurechnen hat. Aus diesem Grund ist eine Liste mit allen Anbietern und der dazugehörigen Verkäufernummer unerlässlich.

Verantwortlich für den Zustand der gebrauchten Spielzeuge ist der Anbieter als eigentlicher Verkäufer. Er wird mit einer Verkäufernummer registriert.

2. Schritt: Schließen Sie eine Haftung für Mängel aus

Prinzipiell haftet der Verkäufer für Mängel und nicht der Förderverein. Da es sich bei Basarware in aller Regel um gebrauchte Gegenstände handelt, sollten Sie durch einen Aushang im Verkaufsraum klarstellen, dass die Haftung für Mängel oder Beschädigungen ausgeschlossen ist.

Hierzu genügt die folgende Aussage, die für jeden Basarbesucher gut sichtbar sein sollte:

Haftungsausschluss

Bei der auf dem Basar angebotenen Ware handelt es sich um gebrauchte Gegenstände. Sie weisen Abnutzungserscheinungen und kleinere oder größere Mängel auf. Jegliche Haftung für Mängel oder Gebrauchsspuren ist deshalb ausgeschlossen. Ein Umtausch ist nicht möglich.

3. Schritt: Lassen Sie eine Vereinbarung mit den Anbietern abschließen

Um Ärger wegen verschwundener Waren, Nichtzahlung etc. für Ihren Förderverein zu vermeiden, sollte er eine rechtssichere Vereinbarung mit den Verkäufern abschließen. In dieser Vereinbarung können dann Rechte und Pflichten im Einzelnen geregelt werden.

Das kann z. B. eine Regelung sein, wie mit nicht abgeholtem Spielzeug zu verfahren ist oder was mit einem Verkaufserlös passiert. Sinnvoll ist es auch, Fristen für die Abholung der Gegenstände zu setzen.

Wichtiger Hinweis zum Verkaufserlös

Ihr Förderverein darf den Erlös, der nicht abgeholt wurde, nicht einfach behalten. Nur für den Fall, dass dies so vereinbart ist, darf der nicht abgeholte Erlös als Spende beim Förderverein verbucht werden.

Ohne eine solche Vereinbarung muss Ihr Förderverein dieses Geld getrennt vom Vereinsvermögen aufbewahren und sogar verzinsen. Simone Lenz aus dem Praxisbeispiel kann deshalb auch noch 2 Wochen nach dem Basar ihr Geld verlangen, wenn sie nichts Gegenteiliges unterschrieben hat.

Fazit zum Basar

Machen Sie Ihren Herbstbasar zu einem sicheren Vergnügen, indem Sie Ihren Förderverein mit den obigen Schritten unterstützen. Alternativ können Sie auch lediglich einen Raum zur Verfügung stellen, in dem jeder seine Ware anbietet und selbst abrechnet. Dann hat aber der Förderverein das Nachsehen.

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