Immer wieder tauchen in der Presse Meldungen ĂŒber die EinfĂŒhrung von zusĂ€tzlichen Toilettenabgaben in Schulen auf. Elterninitiativen wollen einen Toilettendienst beauftragen, oder Eltern sollen fĂŒr Zusatzreinigungen in die Tasche greifen. Was zulĂ€ssig ist und was nicht, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Praxisbeispiel: Die sanitĂ€ren Einrichtungen der NeustĂ€dter Realschule sind in die Jahre gekommen. In den Osterferien soll es nun eine Komplettsanierung der Schultoiletten geben. In der Schulkonferenz regen die LehrkrĂ€fte an, von den Eltern der SchĂŒler einen Zusatzbeitrag zu erheben, damit die neuen und modernen Toiletten- und WaschrĂ€ume zur dauerhaften Sauberkeit hĂ€ufiger gereinigt werden können. Die Lehrer versprechen sich ĂŒberdies einen erzieherischen Effekt, wenn die Eltern der SchĂŒler fĂŒr die Toilettenreinigung bezahlen mĂŒssen. Die Elternvertreter in der Schulkonferenz sind empört. Schulleiter Paul Sorgsam ist unsicher, ob eine solche Kostenbeteiligung ĂŒberhaupt zulĂ€ssig ist.
Rechtlicher Hintergrund zur Reinigung von Schultoiletten
Zu den klassischen Aufgaben Ihres SchultrĂ€gers gehören die Instandhaltung sowie die Reinigung von SchulgebĂ€uden (vgl. § 48 Abs. 2 SchulG Schleswig-Holstein). Dies gilt unabhĂ€ngig davon, ob sich Ihre Schule in privater oder öffentlicher TrĂ€gerschaft befindet. In der Regel erteilt das zentrale GebĂ€udemanagement eines öffentlichen SchultrĂ€gers die AuftrĂ€ge zur Reinigung der SchulgebĂ€ude, die damit auch die sanitĂ€ren Anlagen umfassen. Die hierfĂŒr entstehenden Kosten bleiben beim SchultrĂ€ger.
Schritt-fĂŒr-Schritt-Anleitung zur zusĂ€tzlichen Reinigung der Toiletten
Wenn es an Ihrer Schule den Wunsch zusĂ€tzlicher Toilettenreinigung ĂŒber die bestehenden Reinigungszeiten hinaus gibt, sollten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen klĂ€ren. Orientieren Sie sich an nachfolgender Schritt-fĂŒr-Schritt-Anleitung:
1. Schritt: Sprechen Sie die Reinigung der Schultoiletten beim TrÀger an
ZunĂ€chst sollten Sie mit dem zustĂ€ndigen Schulamtsleiter sprechen, wie der Sauberkeitszustand Ihrer Schultoiletten nach DurchfĂŒhrung der Reinigung ist. Dies können Sie am besten beurteilen, wenn Sie oder Ihr Hausmeister frĂŒhmorgens als Erster in der Schule einen Durchgang durch die ToilettenrĂ€ume machen.
2. Schritt: PrĂŒfen Sie, ob eine private Zusatzreinigung in Betracht kommt
In den meisten FĂ€llen haben die SchultrĂ€ger feste RahmenvertrĂ€ge mit Reinigungsfirmen, die ihnen wenig Spielraum zur Ausweitung der vertraglich vereinbarten Reinigungsdienstleistungen bietet. Aus diesem Grund sollten Sie nach Absage des SchultrĂ€gers prĂŒfen, inwieweit Sie eine weitere Reinigung privat organisieren können.
Als Schulleiter sind Sie jedoch nicht befugt, im Auftrag des SchultrĂ€gers private Reinigungsdienstleister zu beauftragen und fĂŒr Ihre Schule ZusatzvertrĂ€ge abzuschlieĂen. Dies bleibt dem SchultrĂ€ger vorbehalten.
3. Schritt: Suchen Sie einen geeigneten Vertragspartner
Haben Sie an Ihrer Schule einen Förderverein, könnten Sie mit diesem darĂŒber verhandeln, ob er fĂŒr die Unterrichtszeit zusĂ€tzliche Reinigungsarbeiten beauftragt. Der Förderverein könnte dann Vertragspartner fĂŒr zusĂ€tzliche Dienstleistungen sein.
4. Schritt: Ihr Förderverein trÀgt als Vertragspartner die Kosten
Wenn Ihr Förderverein sich zur Beauftragung eines zusÀtzlichen Reinigungsdienstes verpflichtet, bleibt bei ihm als Vertragspartner auch die Verpflichtung zur Zahlung. Ihr Förderverein muss dann die Kosten tragen. Im Ergebnis tragen damit dann alle Mitglieder des Fördervereins diese Kosten, auch wenn nicht alle Eltern Mitglied des Fördervereins sind.
5. Schritt: Bitten Sie die Eltern um Kostenbeteiligung
Eine Verpflichtung, alle Eltern an den Zusatzkosten fĂŒr eine zusĂ€tzliche private Reinigung der Schultoiletten zu beteiligen, gibt es nicht. Sie können deshalb die Eltern nur bitten, sich im Rahmen einer freiwilligen Spende an den Förderverein an den Zusatzkosten zu beteiligen. Diese Spende darf an den Förderverein auch durchaus zweckgebunden sein, damit sichergestellt ist, dass diese KostenbeitrĂ€ge auch fĂŒr die Zusatzreinigung verwendet werden.
Keineswegs dĂŒrfen Sie die Eltern zur Kostentragung verpflichten. Eine solche Verpflichtung wĂ€re rechtswidrig und unzulĂ€ssig. Auch Ihr Förderverein kann sich das Geld nicht bei den ĂŒbrigen Eltern, die nicht Vereinsmitglieder sind, zurĂŒckholen.
Fazit
Die Kostenbeteiligung von Eltern zur Reinigung von Schultoiletten ist unzulĂ€ssig. Die Kostentragungspflicht liegt allein beim SchultrĂ€ger. Private, zusĂ€tzliche Reinigungsdienste mĂŒssen privat finanziert werden. HierfĂŒr benötigen Sie den richtigen Vertragspartner.