So reagieren Sie richtig, wenn sich Eltern bei Ihrem Dienstherrn beschweren

Immer wieder kommt es vor, dass sich Eltern über einzelne Lehrkräfte, aber auch über Sie als Schulleiter beim Dienstherrn beschweren. In den meisten Fällen kommen die Eltern direkt zu Ihnen, um sich mit Ihnen oder mit den betroffenen Lehrkräften aus dem Kollegium über bestimmte Punkte auszutauschen, mit denen sie nicht einverstanden sind. Nicht selten ist es aber so, dass Eltern mit ihrem Beschwerdeanliegen unmittelbar an Ihre Dienststelle herantreten.  BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Schulleitung   Jonas hat seit geraumer Zeit Probleme im Fach Mathematik. Er besucht die 7b der Bielefelder Gesamtschule. Mathematiklehrer Simon Bergmann hat eine Klassenarbeit mit „mangelhaft“ bewertet und 2 Tests mit „ungenügend“. Dies nimmt Jonas‘ Mutter zum Anlass, den Schulleiter aufzufordern, den Mathematiklehrer Simon Bergmann von der 7b abzulösen und einer anderen Klasse zuzuordnen. Schulleiter Rainer Stett sieht nach Rücksprache mit seinem Kollegen keinen Handlungsbedarf. 2 Wochen später bekommt er Post von der Dienststelle. Jonas‘ Mutter hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Schulleiter Rainer Stett eingereicht. Sie begründet dies damit, dass er nicht bereit sei, den Mathelehrer der 7b abzulösen, da dieser für die gesamte Schule untragbar sei.  RECHTLICHER HINTERGRUND zur Dienstaufsichtsbeschwerde   Gegenüber Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes hat jeder Betroffene die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen. Dieses Beschwerderecht ist als Sonderform des Petitionsrechts im Grundgesetz (GG) in Artikel 17 sowie in den jeweiligen Landesverfassungen verankert. Jedermann hat die Möglichkeit, eine Beschwerde zum dienstlichen Verhalten oder zur Amtsführung eines Beamten oder Angestellten bis hin zur obersten Dienstbehörde einzureichen.  DAS IST ZU TUN: Wappnen Sie sich gegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde   Wenn Sie selbst von einer Dienstaufsichtsbeschwerde betroffen sein sollten, sollten Sie nachfolgende Fakten kennen, um rechtssicher mit einer solchen Beschwerde umzugehen. Orientieren Sie sich an nachfolgendem Faktencheck.   1. Dienstaufsichtsbeschwerden sind formlose Rechtsbehelfe   Beschwerden von Eltern wie im Praxisbeispiel unterliegen keiner Form. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist vielmehr ein allgemeiner Rechtsbehelf, der jederzeit mündlich oder
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Herzlich willkommen, Lehrkräfte!

Zu Beginn des neuen Schuljahres oder auch in Vertretungssituationen während des Schuljahres heißen Sie Lehrkräfte an Ihrer Schule willkommen. Diese Lehrkräfte müssen eingearbeitet werden. Sie brauchen Informationen, wie Ihre Schule

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