So sind Eltern als Helfer in Ihrer Schule immer gut versichert

Die Mithilfe von engagierten Eltern ist heute in nahezu allen Schulen fast eine SelbstverstĂ€ndlichkeit geworden. Sie wissen, auf wen Sie zĂ€hlen können, wen Sie ansprechen können. Ob es dabei um die Organisation einer Cafeteria bei Ihrem Schulfest, den Grillabend der Klasse oder die Dekoration Ihrer Theater-AG geht: AktivitĂ€ten Ihrer Eltern sind vielseitig. So vielseitig ist auch der Versicherungsschutz. Achten Sie dabei auf den richtigen Einsatz der Eltern und ihren Versicherungsschutz.  BEISPIEL: Das SchuljubilĂ€um naht   An der Flensburger Grundschule steht am 01. MĂ€rz das 75-jĂ€hrige SchuljubilĂ€um an. Schulleiter Lars Wolmut nimmt dies zum Anlass, in Abstimmung mit dem SchultrĂ€ger ein Fest vorzubereiten. Hierzu soll auch die Öffentlichkeit ĂŒber die Presse eingeladen werden. Im Rahmen einer internen Informationsveranstaltung fĂŒr alle Eltern wird eine Liste herumgereicht, in die sich Eltern als Helfer fĂŒr verschiedene TĂ€tigkeiten eintragen können. Nach der Liste verschickt Schulleiter Lars Wolmut an jeden Elternteil, der sich eingetragen hat, ein Schreiben, mit dem um eine unverbindliche BestĂ€tigung der Teilnahme der ehrenamtlichen Hilfe im Auftrag der Schule gebeten wird. Im letzten Satz des Schreibens steht: „SelbstverstĂ€ndlich sind Sie, liebe Eltern, bei diesen AktivitĂ€ten ĂŒber uns versichert.“  RECHTLICHER HINTERGRUND zum Versicherungsschutz   Beauftragt die Schule Eltern mit TĂ€tigkeiten, die im Auftrag der Schule verrichtet werden sollen, hat die Schule fĂŒr Versicherungsschutz zu sorgen. Die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) deckt in der Regel Aufgaben ab, die Eltern fĂŒr die Schule ĂŒbernehmen. Der Versicherungsschutz ist fĂŒr Eltern beitragsfrei. Die Kosten hierfĂŒr trĂ€gt der SchultrĂ€ger, also die Kommune oder der Kommunalverband.  DAS IST ZU TUN: Erteilen Sie zum wirksamen Versicherungsschutz einen Auftrag an die Eltern   Wenn Sie auf die UnterstĂŒtzung von Eltern bei Schulfesten oder anderen Gelegenheiten zurĂŒckgreifen wollen, sollten Sie förmlich den Auftrag an die Eltern erteilen. Nur so wird klar, dass die Eltern im Auftrag der Schule tĂ€tig sind. Damit ist wie im Praxisbeispiel der Schutz ĂŒber die
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