So sind Eltern als Helfer in Ihrer Schule immer gut versichert

Die Mithilfe von engagierten Eltern ist heute in nahezu allen Schulen fast eine Selbstverständlichkeit geworden. Sie wissen, auf wen Sie zählen können, wen Sie ansprechen können. Ob es dabei um die Organisation einer Cafeteria bei Ihrem Schulfest, den Grillabend der Klasse oder die Dekoration Ihrer Theater-AG geht: Aktivitäten Ihrer Eltern sind vielseitig. So vielseitig ist auch der Versicherungsschutz. Achten Sie dabei auf den richtigen Einsatz der Eltern und ihren Versicherungsschutz.  BEISPIEL: Das Schuljubiläum naht   An der Flensburger Grundschule steht am 01. März das 75-jährige Schuljubiläum an. Schulleiter Lars Wolmut nimmt dies zum Anlass, in Abstimmung mit dem Schulträger ein Fest vorzubereiten. Hierzu soll auch die Öffentlichkeit über die Presse eingeladen werden. Im Rahmen einer internen Informationsveranstaltung für alle Eltern wird eine Liste herumgereicht, in die sich Eltern als Helfer für verschiedene Tätigkeiten eintragen können. Nach der Liste verschickt Schulleiter Lars Wolmut an jeden Elternteil, der sich eingetragen hat, ein Schreiben, mit dem um eine unverbindliche Bestätigung der Teilnahme der ehrenamtlichen Hilfe im Auftrag der Schule gebeten wird. Im letzten Satz des Schreibens steht: „Selbstverständlich sind Sie, liebe Eltern, bei diesen Aktivitäten über uns versichert.“  RECHTLICHER HINTERGRUND zum Versicherungsschutz   Beauftragt die Schule Eltern mit Tätigkeiten, die im Auftrag der Schule verrichtet werden sollen, hat die Schule für Versicherungsschutz zu sorgen. Die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) deckt in der Regel Aufgaben ab, die Eltern für die Schule übernehmen. Der Versicherungsschutz ist für Eltern beitragsfrei. Die Kosten hierfür trägt der Schulträger, also die Kommune oder der Kommunalverband.  DAS IST ZU TUN: Erteilen Sie zum wirksamen Versicherungsschutz einen Auftrag an die Eltern   Wenn Sie auf die Unterstützung von Eltern bei Schulfesten oder anderen Gelegenheiten zurückgreifen wollen, sollten Sie förmlich den Auftrag an die Eltern erteilen. Nur so wird klar, dass die Eltern im Auftrag der Schule tätig sind. Damit ist wie im Praxisbeispiel der Schutz über die
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Schülerbrille kaputt – und jetzt? Antworten auf die wichtigsten Haftungsfragen

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