So stellen Sie die medizinische Versorgung von Schülern auf Klassenfahrten sicher

Klassenfahrten und Ausflüge sind immer zugleich auch Ausnahmesituationen für Schüler und Lehrkräfte. Kommen dann besondere Umstände wie die Notwendigkeit der Medikation von chronisch kranken Schülern hinzu, stellt sich Ihnen oft die Frage, wie Sie am besten damit umgehen. Hier einige Tipps. BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: Besuch der Internationalen Gartenausstellung (IGA) in Berlin Die Klasse 8a der Lüneburger Gesamtschule plant im Mai eine 3-tägige Fahrt nach Berlin. Dort will die Klasse die IGA, die rund um den Berliner Erholungspark Marzahn stattfindet, besuchen. Insgesamt sollen 18 Schülerinnen und Schüler mitfahren. Darunter Simon Weber, der unter chronischem Asthma leidet. Simon will unbedingt mitfahren. Er weiß aber auch, dass im Mai viele Pollen fliegen, die ihm angesichts seines chronischen Asthmas besonders zusetzen werden. Die Mutter von Simon, Sandra Weber, bespricht mit Kursleiter Matthias Hoppe, ob die Schule die medizinische Versorgung von Simon sicherstellen kann. RECHTLICHER HINTERGRUND: Klassenfahrt Bei Klassenfahrten, Ausflügen, Exkursionen oder Schullandheimaufenthalten handelt es sich um schulische Veranstaltungen. Es gelten deshalb dieselben Regelungen wie im Schulbetrieb der Schule selbst. Auch hier gibt es keine Verpflichtung von Lehrkräften, die medizinische Versorgung von gehandicapten Schülern, die z. B. unter chronischer Erkrankung leiden, sicherzustellen. Gleichwohl kann der Kursleiter freiwillig die medizinische Hilfeleistung übernehmen. Auch die Haftungsfragen ändern sich rechtlich nicht. DAS IST ZU TUN: Kümmern Sie sich um Freiwillige Informieren Sie Ihr Kollegium, dass bei Klassenfahrten dieselben rechtlichen Voraussetzungen gelten wie im regulären Schulbetrieb. Orientieren Sie sich an den nachfolgenden Tipps. 1. Tipp: Planen Sie die Hilfeleistungen Wenn Sie Schüler mit chronischen Erkrankungen wie im Praxisbeispiel mit chronischem Asthma in den Kursen oder in der Klasse haben, sind Sie als Schulleiter grundsätzlich gehalten, die Ausflüge und Fahrten so zu planen, dass der chronisch kranke Schüler tatsächlich auch mitfahren kann. Stimmen Sie deshalb mit den Eltern die Rundum-Versorgung ab und klären Sie
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Krank auf Klassenfahrt – So gehen Sie rechtssicher vor

Klassenfahrten im Frühsommer sind äußerst beliebt. Abwechslung und Erlebnisse sind vorprogrammiert. Nur ungern verzichten Schüler darauf. Deshalb fahren alle mit, auch die, die vielleicht nicht ganz gesund sind. BEISPIEL AUS

Kein Reiserücktritt wegen eines Schulwechsels

Handlungsempfehlung Die Richter stellten klar, dass ein Schulwechsel nicht die Voraussetzungen für die Erstattung von Stornokosten einer Reise darstellt. Der Arbeitsplatz dient der Erwerbstätigkeit und der Sicherung des Lebensunterhalts. Der