Treffen Sie bei Lebensmittelallergien auch für die Schulmahlzeiten frühzeitig Vorkehrungen

Im September 2018 wurde vom Statistischen Bundesamt die 1. bundesweit repräsentative Untersuchung zur gesundheitlichen Lage von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht. Danach leiden rund 12,8 % aller Mädchen und Jungen an Neurodermitis, 11 % an Heuschnupfen, 6 % an Asthma und 2,8 % an Kontaktekzemen. Tendenz steigend. In den vergangenen 20 Jahren hat sich insgesamt die Zahl derer, die im Laufe ihres Lebens eine Lebensmittelallergie entwickelt haben, sogar verdreifacht – nach Einschätzung des Deutschen Allergie- und Asthmabundes. Dies sind Fakten, auf die Sie sich auch bei Ihrem Angebot an Schulmahlzeiten einstellen müssen. BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: Die neue Mensa ist am Start Die Mensa der Gesamtschule Bochum ist umgebaut und renoviert worden. In diesem Zusammenhang gab es auch einen Wechsel des Mensabetreibers. Nach den ersten Tagen des Mensabetriebs im 2. Schulhalbjahr klagt Pauline aus der 6a am Dienstag und Donnerstag zu Hause über Bauchschmerzen. Paulines Mutter denkt zuerst an das Mensaessen, da Pauline Nüsse nicht verträgt und seit Kurzem auch auf Paprika reagiert. Aus diesem Grund fragt sie bei der Schulleitung nach, ob der neue Betreiber der Mensa auch Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien berücksichtigt. RECHTLICHER HINTERGRUND zu Lebensmittelallergien und Allergenen Nach der Lebensmittelinformationsverordnung der Europäischen Union (EU 1169/2011) besteht eine Kennzeichnungspflicht möglicher Allergene bei sogenannten nicht verpackten Lebensmitteln. Alles, was frisch zubereitet und verarbeitet oder als Rohkost angeboten wird, muss eine solche Kennzeichnung erhalten. Entsprechend ist auch der Betreiber einer Schulmensa verpflichtet, Allergene zu kennzeichnen. DAS IST ZU TUN: Prüfen Sie das Speiseangebot Setzen Sie sich mit dem Mensabetreiber zusammen und klären Sie, inwieweit besondere Kost wie z. B. vegetarische Kost oder Allergikerkost angeboten werden kann. Orientieren Sie sich an nachfolgenden Tipps. 1. Tipp: Fragen Sie Allergien bei Eltern ab Um überhaupt einen Überblick zu bekommen, wie wichtig dieses Thema für Ihren Schulbetrieb ist, sollten Sie bei
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen
Teaser
Diese datenschutzrechtlichen Grundsätze gelten im Schulalltag

Unabhängig davon, wie die datenschutzrechtrechtlichen Vorgaben in Ihrem Bundesland geregelt sind, liegen ihnen gleichlautende Grundsätze des Datenschutzes zu Grunde. Diese geben Ihnen als Schulleitung Orientierung zum rechtlich einwandfreien Umgang mit

OGS-Betreuung kann selbstständig erfolgen

Handlungsempfehlung Die Betreuungskräfte Ihrer OGS können auch selbstständig tätig sein. Lehrkräfte, die in der OGS tätig sind, ohne Lehrer an Ihrer Schule zu sein, können sich nicht in ein Arbeitsverhältnis