Vermeiden Sie Fehler bei der Nutzung von Google Maps

Viele Homepages binden Google Maps ein, so dass der Nutzer direkt sehen kann, wo man zu finden ist. Das ist praktisch und sinnvoll. Allerdings müssen Sie bei der Einbindung dieses Programms die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google Maps beachten. Beispiel Clara Meurer ist stellvertretende Leitung der Grundschule „Wolkenstein“. Sie ist u. a. für die Pflege der Schul-Homepage zuständig. Sie möchte jetzt auf der Home-page eine Anfahrtsskizze aus Google Maps einbinden. Sie bespricht das mit der Schulleitung. Diese hat Bedenken, ob das so einfach möglich ist und ob hierdurch vielleicht Kosten entstehen. Rechtlicher Hintergrund Das Datenmaterial, das Google Maps zur Verfügung stellt, unterliegt dem Urheberrecht. Sie dürfen es daher nur auf Ihrer Homepage verwenden, wenn Sie hierzu die Genehmigung des Anbieters haben. Sie müssen allerdings keinen schriftlichen Vertrag mit Google Maps schließen. Es genügt, wenn Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Google Maps im Internet akzeptieren und diese dann auch beachten. Verwenden Sie die Google Maps API Sie dürfen daher weder das Logo von Google Maps einfach auf Ihrer Homepage abbilden noch einen Screenshot einer Anfahrtsskizze zu Ihrer Schule einfach auf Ihrer Schul-Homepage veröffentlichen. Wollen Sie Google Maps auf Ihrer Homepage integrieren, sollten Sie hierzu ausschließlich die Google Maps API verwenden. Meine Empfehlung: Haben Sie keine Angst vor den Kosten Google berechnet grundsätzlich allen Webseitenbetreibern, die Maps-API in ihrer Webseite integrieren, Gebühren. Davon ausgenommen werden nicht gewinnorientierte und gemeinnützige Organisationen. Hierzu zählen in aller Regel auch Schulen. Allerdings behält sich Google vor, selbst zu entscheiden, wer als „gemeinnützig“ gilt und wer nicht. Außerdem gibt es eine so genannte Bagatellgrenze. Das heißt, erst wenn diese überschritten wird, fallen beim Abrufen von Maps-API Gebühren an. Diese liegen für den Abruf einfacher Karten mittels Maps-API bei 2.500 € pro Tag. Diese Grenze werden Sie mit einer Anfahrtsskizze auf Ihrer Schul-Homepage wohl
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Vielleicht tragen auch Sie noch einen Lehrerkalender in Papierform mit sich herum, stellen sich aber die Frage, wie Sie den gesamten Verwaltungs- und Organisationsablauf digital besser gestalten können. Oder aber

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Handlungsempfehlung Holen Sie die Einwilligung Ihrer Lehrkräfte ein, wenn Sie Livestream-Unterricht anbieten möchten. Es bleibt abzuwarten, wie der EuGH die hessischen Datenschutznormen bewerten wird. Der konkrete Fall An einer Schule