
Sicher haben Sie das in Ihrer langen Schulpraxis auch schon erlebt: Eine Lehrkraft fĂ€llt fĂŒr mehrere Wochen oder gar Monate aus. Dann soll sie zurĂŒckkommen, aber nicht gleich mit voller Stundenzahl. Wie ein Wiedereinstieg langzeiterkrankter Kolleginnen und Kollegen rechtssicher gelingen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag. Praxisbeispiel: Burn-out nach 27 Jahren Der 59-jĂ€hrige Walter Weber unterrichtet seit 27 Jahren an der Hauptschule in Köln-Chorweiler. Die Belastungen mit schwierigen SchĂŒlern haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Im Sommer 2018 wurde er schon einmal nach einem Zusammenbruch 3 Monate stationĂ€r behandelt. Eine weitere stationĂ€re Aufnahme wegen des Erschöpfungszustandes erfolgte im November 2019. Seit Januar 2020 macht er eine ambulante Therapie. SpĂ€testens nach den Osterferien will er in den Schuldienst zurĂŒckkehren. Er bespricht mit Schulleiterin Anne Paulsen, wie seine RĂŒckkehr in den Schuldienst aussehen kann. Rechtlicher Hintergrund GrundsĂ€tzlich sind alle Arbeitgeber, so auch im Schuldienst, zur DurchfĂŒhrung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagementverfahrens (BEM-Verfahren) verpflichtet. Dies ergibt sich aus § 167 Abs. 2. des 9. Sozialgesetzbuchs (SGB IX). Wer darĂŒber hinaus an einer stufenweisen Wiedereingliederung teilnimmt, ist in der Regel weiterhin arbeitsunfĂ€hig. Es besteht aber die Möglichkeit, schrittweise die Aufnahme der TĂ€tigkeit zu erproben (sogenannte stufenweise Wiedereingliederung). In den meisten FĂ€llen wird die stufenweise Wiedereingliederung nach dem sogenannten Hamburger Modell praktiziert. Das ist zu tun Planen Sie eine Lehrkraft, die eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell durchfĂŒhren soll, auf der Basis der Ihnen vorliegenden Unterlagen nach und nach in Ihren Unterrichtsbetrieb wieder ein. Beachten Sie die nachfolgende Schritt-fĂŒr-Schritt-Anleitung. Schritt 1: PrĂŒfen Sie die Ă€rztliche Empfehlung Die Wiedereingliederung in den Schuldienst nach dem Hamburger Modell kann nur dann erfolgen, wenn eine entsprechende Ă€rztliche Bescheinigung vorliegt. Eine solche wird Ihnen die betroffene Lehrkraft vorlegen, sodass Sie die erkrankte Lehrkraft schrittweise einplanen können. Die Empfehlung muss inhaltlich so gestaltet sein, dass Sie daraus
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