WhatsApp und andere Messaging-Dienste im Schulalltag

Die Kommunikation vieler Schüler, Eltern und auch die von Lehrern läuft inzwischen über WhatsApp. Der Gedanke liegt nahe, diesen Dienst zu nutzen, um die Kommunikation und den Austausch zwischen Schülern, Lehrern und Eltern zu erleichtern. Datenschutzrechtlich ist dies allerdings nicht unbedenklich. Beispiel Der Mathematiklehrer der 5a hat eine WhatsApp-Gruppe für seine Schüler eingerichtet. Unter anderem werden hier die Hausaufgaben eingestellt. Der Lehrer gibt auch Hilfestellung, wenn Schüler mit den Aufgaben nicht klarkommen. Die Mutter von Leah beschwert sich bei der Schulleitung. Sie meint, als alleinerziehende Mutter von 3 Kindern habe sie kein Geld, ihrer Tochter ein Smartphone zu kaufen, damit diese per WhatsApp ihre Hausaufgaben bekomme. Durch diese Gruppe würde ihre Tochter von der Kommunikation mit der Klasse ausgeschlossen. Außerdem äußert sie Bedenken, ob der Austausch über WhatsApp datenschutzrechtlich in Ordnung sei. Schließlich könne der Anbieter des Dienstes genau nachvollziehen, wer mit wem wann kommuniziere. Wollen Sie an Ihrer Schule für Unterrichtszwecke WhatsApp oder auch andere Messaging-Dienste, wie z. B. Snapchat nutzen, müssen Sie in einem ersten Schritt prüfen, ob dies in Ihrem Bundesland überhaupt erlaubt ist. Hierzu können Sie auf die Übersicht in diesem Artikel zum Thema Facebook-Nutzung zurückgreifen. Diese ist auf die Messenger-Dienste übertragbar. Datenschutz ist bei WhatsApp nicht gewährleistet Das Problem bei WhatsApp ist, dass die Vertraulichkeit der Daten bei diesem Messaging-Dienst nicht gewährleistet ist. Zwar gibt der Anbieter vor, dass die Daten verschlüsselt übertragen werden. Das ist aber nicht wirklich garantiert. Außerdem kann der Anbieter nachvollziehen, wer mit wem wann kommuniziert. Es ist nicht auszuschließen, dass US-Behörden auf diese Informationen zurückgreifen können. Die Einhaltung der EU-DSGVO ist bei diesen Diensten daher nicht gewährleistet. Hinzukommt, dass mit Einrichten von WhatsApp alle Kontakte, die im Adressbuch des Smartphones gespeichert sind, zu WhatsApp und damit an Facebook weitergeleitet werden, ohne dass sich der Nutzer
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen
Teaser
Beachten Sie den Datenschutz bei digitalem Austausch mit den Eltern

Sicherlich erinnern Sie sich noch an die große Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Im Bereich der fortschreitenden Digitalisierung des Homeschoolings können Sie gar nicht umhin, Informationen

Facebook darf Hasskommentar löschen

Handlungsempfehlung Informieren Sie Schüler und Lehrkräfte darüber, dass unangemessene Kommentare mit richterlicher Billigung gelöscht und der Facebook-Account gesperrt werden darf. Der konkrete Fall Der Antragsteller ist Nutzer der Internetplattform Facebook.