Wie Sie rechtssicher reagieren, wenn Eltern medizinische Eingriffe verlangen

Eltern meinen oft, gerad der Ganztagsbetrieb führe auch zur Verpflichtung, Insulinspritzen zu setzen, Asthmasprays zu verabreichen oder Sonden zu legen. Wie Sie dem wirksam begegnen und gleichzeitig Eltern Tipps für die richtige Handhabung geben, erfahren Sie in diesem Beitrag. DEFINITION: Medizinische Maßnahmen Medizinische Maßnahmen sind Maßnahmen der medizinischen Versorgung, die eine medizinische Fachausbildung voraussetzen. Lehrkräfte habe in der Regel eine solche Fachausbildung nicht. BEISPIEL AUS DEM SCHULALLTAG: Tom braucht eine Schleimprobe Tom Meyer besucht die 1. Klasse einer Frankfurter Grundschule. Er leidet unter einer erblich bedingten Verschleimung der Atemwege (Mukoviszidose). Seine Eltern müssen ihm deshalb zur Therapie regelmäßig abgehusteten Schleim aus dem Rachenbereich entnehmen und einschicken. Als Tom die Kita besucht hat, haben sich die Eltern abgewechselt und die Abstriche selbst vorgenommen. Seit Tom die Grundschule besucht, können die Eltern dies aufgrund ihrer beruflichen Verpflichtungen nicht mehr leisten. Sie bitten deshalb Klassenlehrerin Sonja Bergmann, die notwendigen Schleimproben bei Tom zu nehmen. RECHTLICHER HINTERGRUND zu körperlichen Eingriffen Medizinische Maßnahmen sind grundsätzlich geschultem medizinischen Fachpersonal vorbehalten. Es ist Aufgabe der Eltern als den Sorgeberechtigten, die medizinische Versorgung, die einen körperlichen Eingriff erfordert, sicherzustellen. Ein Eingriff wie z. B. die Entnahme eines Rachenabstrichs stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Schülers dar, im Zweifel sogar eine strafbare Handlung im Sinne des § 223 Strafgesetzbuch (StGB), also eine Körperverletzung. Davon zu unterscheiden ist die zivilrechtliche Haftung, für die das Haftungsprivileg gilt (s. o.). DAS IST ZU TUN: Schützen Sie Ihre Lehrkräfte Klären Sie Ihre Lehrkräfte darüber auf, was machbar ist und was gerade nicht machbar ist. Schützen Sie Ihr Kollegium mit den richtigen Argumenten. Orientieren Sie sich dabei an nachfolgenden Tipps. 1. Tipp: Die Verantwortung bleibt bei den Eltern Auch während der Unterrichtszeit und damit während des Schulaufenthalts des Kindes bleibt die Verantwortung für medizinische Maßnahmen und damit
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen
Teaser
Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung – Das sollten Sie wissen

Urlaubsansprüche dürfen nach langer Erkrankung nicht mehr im Folgejahr verfallen. Den Auftakt zu dieser Regelung hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2009 gegeben. Das Bundesarbeitsgericht ist dem

Konfessionslose Bewerberin bekommt Entschädigung

Handlungsempfehlung Schulen in privater kirchlicher Trägerschaft müssen zukünftig in jedem Einzelfall prüfen, ob die Art der Tätigkeit die Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft tatsächlich rechtfertigt. Der konkrete Fall Eine