Schülerbrille kaputt – und jetzt? Antworten auf die wichtigsten Haftungsfragen

Im Schulalltag kommt es immer wieder vor, dass die Brillen von Schülerinnen und Schülern (SuS) beschädigt werden, z. B. beim Sport, beim Toben in den Pausen oder auch bei körperlichen Auseinandersetzungen mit Mit-SuS. Das ist ärgerlich, denn die SuS sind auf die Brillen angewiesen, sodass diese zeitnah ersetzt werden. Ersatzbrillen schlagen aber schnell mit einigen Hundert Euro zu Buche, sodass sich bei solchen „Brillenunfällen“ vonseiten der Eltern häufig Fragen zur Haftung für die beschädigte Brille stellen. Lesen Sie hier, wie Sie auf diese antworten können. Frage 1: „Müssen Mit-SuS bzw. deren Eltern für die kaputte Brille aufkommen, wenn sie an der Beschädigung beteiligt waren?“ ANTWORT: In der Regel scheidet die persönliche Haftung von Mit-SuS für eine zu Bruch gegangene Brille aus. Denn grundsätzlich ergibt sich aus §§ 104, 105, 106 SGB VII, dass SuS untereinander nicht schadenersatzpflichtig sind. Ausnahmen gelten lediglich bei vorsätzlichem Verhalten. Man kann daher darüber nachdenken, ob Mit-SuS für eine kaputte Brille aufkommen müssen, wenn diese ➜ bedingt deliktsfähig sind (also älter als 7 Jahre) ➜ und die Brille mit Vorsatz beschädigt wurde. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, macht es Sinn, über eine Inanspruchnahme der am Brillenunfall beteiligten Mit-SuS nachzudenken. In der Regel werden diese Voraussetzungen aber nicht erfüllt sein. Denn bei Sportunfällen und auch nicht bei Rangeleien auf dem Schulhof liegt es in der Absicht der Mit-SuS, die Brille des Geschädigten zu beschädigen. Frage 2: „Haftet die Landesunfallkasse für eine beschädigte Schülerbrille?“ ANTWORT: Im Grundsatz kommt die für Ihre Schule zuständige Landesunfallkasse für beschädigte Schülerbrillen auf. Denn die Brille ist ein Hilfsmittel, das die SuS benötigen, um dem Schulunterricht folgen zu können. Es müssen allerdings die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: ➜ Die Brille wird durch einen Unfall (= ein von außen auf den Körper des Geschädigten einwirkendes, unvorhersehbares Ereignis, das
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