Schülerunfälle & gesetzlicher Unfallversicherungsschutz – hier finden Sie Antworten auf Ihre 10 häufigsten Fragen

Unfälle von Schülerinnen und Schülern (SuS) kommen im Schulalltag leider immer wieder vor. Beruhigend ist da, dass bei Unfällen in der Schule Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung besteht. Das klingt zunächst einmal einfach und beruhigend, wirft aber in der Praxis immer wieder Fragen auf. Die 10 häufigsten beantworte ich Ihnen hier. Beispiel: Zähne bei Sturz ausgeschlagenHanna Schneider ist Schulleiterin der Grundschule „Wiesengrund“. Eine Schülerin der 2. Klasse stürzt beim Weg in die Pause auf der Treppe und schlägt sich dabei die beiden oberen bleibenden Schneidezähne aus. Die Mutter möchte wissen, wie es mit dem Versicherungsschutz für diesen Unfall aussieht. Für Schulunfälle besteht grundsätzlich gesetzlicher Versicherungsschutz Die SuS an Ihrer Schule genießen- während des Aufenthalts in der Schule,- auf dem direkten Weg zur Schule,- auf dem direkten Heimweg,- bei sonstigen Schulveranstaltungen, auch außerhalb der regulären Unterrichtszeiten,- bei Ausflügen,- bei Praktika,- bei Klassenfahrtenden Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Unfälle von SuS dokumentieren und melden Passiert in Ihrer Schule ein Unfall oder teilen Ihnen Beschäftigte oder Eltern mit, dass auf dem Heimweg oder dem Weg zur Schule ein Unfall passiert ist, müssen Sie diesen dokumentieren und – je nach Schwere des Unfalls – der Landesunfallkasse melden. Damit ist dann gewährleistet, dass die/der Betroffene die umfassenden Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen kann. FRAGE 1: „Wer ist für die Regulierung von Schülerunfällen zuständig?“ ANTWORT: Für die Regulierung von Schülerunfällen ist die Landesunfallkasse des Bundeslandes, in dem Ihre Schule liegt, zuständig. Diese ist für Sie Ansprechpartnerin für alle Schülerunfälle – und auch für Unfälle der Mitarbeitenden an Ihrer Schule, die im Angestelltenverhältnis arbeiten. FRAGE 2: „Muss ich jeden Schülerunfall der Landesunfallkasse melden oder gibt es Ausnahmen?“ ANTWORT: Nein. Sie müssen nicht jeden Unfall, der sich in Ihrer Schule ereignet, der Landesunfallkasse melden. Eine Unfallmeldung muss nur erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler
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