
In den vergangenen Jahren war es die Regel, dass öffentliche Schulträger und kommunale Schulpolitiker allein über die Verwendung der Schulmittel bestimmten. Nach und nach hat sich jedoch die Überzeugung durchgesetzt, dass Sie als Schulleiter am besten wissen, wofür Sie welche Mittel aus-geben. Nicht nur in sogenannten selbstständigen oder eigenverantwortlichen Schulen verfügen Schulleiter*innen über Schulbudgets. Auch in herkömmlich strukturierten Schulen gibt es vermehrt Schulbudgets zur eigenverantwortlichen Verwendung. Worauf Sie achten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag. Beispiel: Der Kopierer der Hagener Schiller-Grundschule ist in die Jahre gekommen. Die stetig schlechter werdende Druckqualität bekommt Schulsekretärin Ina Braukmann auch nach Wechsel der Trommeleinheit nicht richtig in den Griff. Eine Reihe von Lehrkräften ist schon dazu übergegangen, vermehrt Kopien im Copyshop fertigen zu lassen. Schulleiterin Tanja Lübke hält nicht viel davon. Sie bittet deshalb Schulamtsleiter Robert Hochwald darum, ein neues Multifunktionsgerät, mit dem man drucken, kopieren, scannen und faxen kann, in die Haushaltsmittel für das Schulbudget einzustellen. Rechtlicher Hintergrund zum Schulbudget Seit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in NRW ist die Budgetierung von Haushaltsmitteln an Schulen möglich. Erster Ansprechpartner für das Schulbudget bleibt zwar der öffentliche Schulträger, also die Kommune. Die Schulleitung erhält jedoch die Möglichkeit, über ein Schulbudget die Beschaffung von Büchern, Telefon, Porto, Lehr- und Unterrichtsmitteln sowie sonstigem Schul-Sachbedarf selbst zu tätigen. Beantragen Sie ein eigenes Budget Wenn Sie noch nicht über ein eigenes Schulbudget verfügen, sollten Sie dies im Fachbereich Schule Ihres Schulträgers beantragen. Der Rat der jeweiligen Kommune kann dann bei der Verwendung der Haushaltsmittel jeder Schule ein konkretes Budget zuordnen und im Haushalt einplanen. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier. „Wie setzt sich das Schulbudget zusammen?“ Das kann der Schulträger festlegen. Zunächst werden für die Schulen Etatmittel beschlossen. Diese werden in der Regel je nach Schulform auf jede einzelne Schule
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