Regelverletzung in der Schule - Informieren Sie Eltern über die Konsequenzen

Sicherlich kennen Sie den Passus über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Denn so unterschiedlich die Schul­gesetze der 16 Bundesländer sind, ist dieser in jedem Gesetz enthalten. Erziehungsmaßnahmen, z. B. Zurechtwei­sungen oder eine Nacharbeit wegen mehrmals nicht erledigter Hausaufgaben, gehören zum Schulalltag. Schüler oder Eltern jedoch lernen oftmals die Ordnungsmaßnahmen erst kennen, wenn ein Schüler eine Regelverletzung begangen hat. Daher sollten Sie diese frühzeitig aufklären, sodass es gar nicht erst so weit kommt.

Ziel von Erziehungs- und Ordnungs­maßnahmen ist die Aufrechterhaltung eines geordneten Schulbetriebs. Im Ein­zelnen soll ein Schüler dazu veranlasst werden, die geltenden Verhaltensre­geln an der Schule einzuhalten. Damit sie die erwünschte Wirkung erzielen, müssen sie natürlich den Schülern und auch den Eltern bekannt sein. Nehmen Sie die Auflistung der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen deshalb in die Hausordnung auf. Überarbeiten Sie die­se noch im alten Schuljahr, damit Sie gleich zu Beginn des neuen Schuljahres die aktuelle Fassung an Schüler und El­tern aushändigen können.

Erziehungsmaßnahmen gegen Regelverletzungen an der Schule

Weisen Sie in der Hausordnung darauf hin, dass Erziehungsmaßnahmen nie­derschwellige Maßnahmen gegen eine Regelverletzung sind, z. B. Ermahnungen oder schriftliche Mittei­lungen an die Eltern. Sie sind die 1. Stu­fe in der Hierarchie der Maßnahmen, die Ihnen zur Verfügung stehen.

Ordnungsmaßnahmen gegen Regelverletzungen an Ihrer Schule

Bewirken Sie mit allen pädagogischen Maßnahmen nicht, dass sich ein Schü­ler angemessen verhält, setzen Sie die­jenigen Ordnungsmaßnahmen ein, die das Schulgesetz Ihres Bundeslandes vorsieht. Die Palette reicht vom schrift­lichen Verweis bis zum Ausschluss vom Unterricht bzw. an einer Nicht-Pflicht­schule wie dem Gymnasium bis zur Entlassung.

Fazit: Lassen Sie sich jeweils zu Beginn des Schuljahres von Schülern und El­tern per Unterschrift bestätigen, dass sie die Hausordnung gelesen haben und sie anerkennen.

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