FĂŒr Eltern jĂŒngerer Kinder, die die Grundschule besuchen, ist das Thema âSicherheit des Schulwegsâ ein Dauerbrenner. Vor allem dann, wenn Schulbusse ĂŒberfĂŒllt sind oder wenn Kinder sich zu FuĂ oder mit dem Fahrrad allein auf den Weg zur Schule machen. Folge: Chaos bei der An- und Abfahrt zur Schule, weil viele Eltern ihre Kinder dann doch lieber gleich mit dem Auto zur Schule bringen.
Beispiel aus dem Schulalltag: Sarah verletzt sich an der Bushaltestelle
Die Bushaltestelle der Grundschule Betzdorf liegt ungefĂ€hr 150 m vom SchulgebĂ€ude entfernt. Als am 5. Mai die Kinder in den fahrenden Bus drĂ€ngeln, schubst ein ViertklĂ€ssler den hinten stehenden SchĂŒler so stark, dass die kleine Sarah aus der 1. Klasse zu Fall geht. Einige trampeln ĂŒber sie hinweg, um schnell in den Bus zu kommen. Dabei verletzt sich Sarah am Hinterkopf. Sarahs Eltern sind auĂer sich und fordern Schulleiterin Gertrud BĂ€umler auf, fĂŒr eine permanente Aufsicht an der Bushaltestelle zu sorgen.
Rechtlicher Hintergrund zur schulischen Verantwortung auf dem Schulweg
Auf welche Weise der Weg zwischen Elternhaus und Schule zurĂŒckgelegt wird, ist allein Sache der Eltern. Sie tragen die Aufsichtspflicht fĂŒr den Schulweg. Diese endet am SchulgelĂ€nde. FĂŒr die Sicherheit des Schulwegs zwischen Schule und Elternhaus ist der SchultrĂ€ger zustĂ€ndig. Er hat dafĂŒr zu sorgen, dass der öffentliche Verkehrsraum so gestaltet wird, dass die Kinder keinen Gefahren ausgesetzt werden. Die Pflicht betrifft jedoch nur die Gestaltung des Schulwegs, z. B. mit Querungshilfen und die Sicherheit der Bushaltestellen. Der TrĂ€ger ist somit fĂŒr die öffentlich-rechtliche Verkehrssicherungspflicht zustĂ€ndig. FĂŒr Bushaltestellen an Schulen kommt es fĂŒr die rechtliche Verantwortung darauf an, ob ein rĂ€umlicher und sachlicher Bezug zur Schule besteht.
Das ist zu tun: Instruieren Sie Ihre Kollegen zur Situation an der Bushaltestelle
Eine gute Nachricht: Sie tragen nicht die Verantwortung fĂŒr den Schulweg auĂerhalb des SchulgelĂ€ndes â auch nicht fĂŒr die Bushaltestelle. KlĂ€ren Sie daher die Eltern ĂŒber die Verantwortlichkeiten auf.
So sichern Sie den Schulweg:
- Laden Sie einen Vertreter des Schulamts ein: Um die Verantwortlichkeiten klar herauszuarbeiten, sollten Sie einen Vertreter Ihres Schulamts einladen. Dieser kann Ihnen im Einzelnen darlegen, worin die öffentlich-rechtliche Verkehrssicherungspflicht des SchultrĂ€gers besteht. Des Weiteren kann er auch zur Schulbussituation Auskunft geben. Am besten berufen Sie eine Schulkonferenz ein, in der alle ĂŒber die Schulbussituation informiert werden.
- PrĂŒfen Sie den Schulbezug zur Bushaltestelle: Wenn sich Ihre Bushaltestelle auf dem SchulgelĂ€nde befindet, ergibt sich allein aus der Lage Ihre Verpflichtung als Schulleiter, fĂŒr eine ordnungsgemĂ€Ăe Aufsicht zu sorgen. Liegt wie im Praxisbeispiel die Bushaltestelle auĂerhalb des SchulgelĂ€ndes, ist zu differenzieren. Es kommt darauf an, ob ein sogenannter rĂ€umlich-funktionaler Zusammenhang zwischen dem Schulbetrieb und der Bushaltestelle wie im Praxisbeispiel gegeben ist.
- Sorgen Sie fĂŒr eine Aufsicht an der Bushaltestelle: Wenn Sie zur Auffassung gelangt sind, dass der rĂ€umlich-funktionale Zusammenhang zwischen Ihrer Schule und der Bushaltestelle gegeben ist, sind Sie in der Verantwortung, Auf-sichten zu organisieren. Sie mĂŒssen deshalb Ihr Kollegium verpflichten, nicht nur auf dem SchulgelĂ€nde, sondern auch an der etwas auĂerhalb gelegenen Bushaltestelle Aufsicht zu fĂŒhren. Es ist Ihre Aufgabe als Schulleitung, hier eine geeignete Gefahrenvorsorge zu treffen.
Fazit zum Schulweg
Der Weg zwischen Elternhaus und SchulgelĂ€nde liegt in der Verantwortung der Eltern. Alles, was sich auf dem SchulgelĂ€nde und im SchulgebĂ€ude abspielt, liegt in Ihrer Verantwortung als Schulleiter. ZusĂ€tzlich können Sie fĂŒr die Bushaltestelle an der Schule verantwortlich sein.