Welche Auswirkungen Fehlstunden auf Zeugnisnoten haben können

In der Schule fehlen die meisten SchĂŒler wegen Krankheit. In weiterfĂŒhrenden Schulen sieht das oft anders aus. SchulschwĂ€nzer legen keine Entschuldigungen vor. Manche fĂ€lschen ihre Entschuldigungen, ohne dass Eltern etwas davon wissen. LĂ€ngere Fehlzeiten gibt es auch bei ernsthaften Erkrankungen. Als Schule mĂŒssen Sie dann anhand nur weniger PrĂ€senztage ĂŒber die Leistung entscheiden.

Beispiel aus dem Schulalltag: Sophie erscheint tagelang nicht zum Unterricht

Seit dem 10. Lebensjahr leidet Sophie an einer Autoimmunerkrankung. Dies hat immer wieder zu lĂ€ngeren krankheitsbedingten AusfĂ€llen in der Schule gefĂŒhrt.

Sophie besucht die Klasse 9b der Erich-KĂ€stner-Gesamtschule in Hannover. Sporadische Fehlzeiten von Sophie sind fĂŒr die Schule nichts Ungewöhnliches. Seit 2 Monaten hat Sophie einen 25-jĂ€hrigen Freund, bei dem sie sich meistens aufhĂ€lt und auch die NĂ€chte verbringt.

Als Schulleiterin Andrea Koch Sophies Eltern anruft, ist die Aufregung groß: Sophie ist seit 10 Tagen nicht in der Schule erschienen. Und das ist nicht das 1. Mal.

Die Eltern haben Sophie in ihrer schwierigen Krankheits- und PubertĂ€tsphase weitgehend in Ruhe gelassen, um „keinen Druck auszuĂŒben“. Nun drohen auf dem Zeugnis mehrere FĂŒnfen wegen der hohen Fehlzeiten.

Rechtlicher Hintergrund zu Fehlzeiten

Die einheitlich geltende Schulpflicht fĂŒr alle Kinder ab dem 6. Lebensjahr verpflichtet zur regelmĂ€ĂŸigen Teilnahme am Unterricht. In den meisten BundeslĂ€ndern sind 10 Pflichtschuljahre bindend.

Wer am Schulbesuch gehindert ist, z. B. wegen Krankheit oder aus sonstigen vertretbaren GrĂŒnden, muss eine Entschuldigung der Eltern beibringen. LĂ€ngere Abwesenheiten sind im Zweifel durch ein Ă€rztliches Attest zu belegen. Unentschuldigte Fehlzeiten sind als solche im Zeugnis zu kennzeichnen.

Das ist zu tun: Instruieren Sie Ihre LehrkrÀfte, auf missbrÀuchliche Krankmeldungen zu achten

Machen Sie Schulnoten aufgrund von Fehlzeiten sowie nicht bewertbare Leistungen auf Zeugnissen wie folgt wasserdicht:

1. Lassen Sie die Fehlzeiten feststellen

Damit Ihre LehrkrĂ€fte und auch die Zeugniskonferenz Gewissheit haben, wie sich unentschuldigte Fehlzeiten auf Zeugnisnoten auswirken, ist die Abwesenheit lĂŒckenlos darzustellen.

Dokumentieren Sie, wann die betroffene SchĂŒlerin, im Praxisbeispiel Sophie, an welchen Tagen und in welchen Stunden gefehlt hat. Halten Sie fest, welche der Fehlstunden entschuldigt waren und welche nicht.

2. Verlangen Sie Àrztliche Nachweise

Ist ein SchĂŒler infolge einer Erkrankung lĂ€nger abwesend, lassen Sie sich dies durch den behandelnden Arzt oder die Klinik bescheinigen. Bitten Sie die Eltern, eine Ă€rztliche Bescheinigung vorzulegen. Dies können Sie von den Eltern und von volljĂ€hrigen SchĂŒlern verlangen. Oftmals ist die Folge dann die Nichtbewertbarkeit der schulischen Leistungen wegen eines langen Klinikaufenthaltes.

3. Vermerken Sie unbegrĂŒndete Fehlzeiten im Zeugnis

Als Schulleiter haben Sie die Möglichkeit, Fehlzeiten gesondert im Zeugnis zu vermerken. In einem solchen Fall können Sie z. B. eintragen, wie viele Fehlzeiten unentschuldigt waren. Dies lĂ€sst dann unter UmstĂ€nden auch RĂŒckschlĂŒsse auf die jeweiligen Leistungsbeurteilungen im Zeugnis zu.

4. BegrĂŒnden Sie ein „ungenĂŒgend“

Wenn klar ist, dass die Fehlzeiten und damit die Nichterbringung von Leistungen wie im Praxisbeispiel ihren Grund in eigenmĂ€chtigen Abwesenheiten von der Schule haben, können Fachlehrer auch mit der Note „ungenĂŒgend“ arbeiten.

In diesem Fall ist jedoch zu begrĂŒnden, dass das Fehlen als Leistungsverweigerung gewertet wird. Leistungsverweigerungen sind mit null Punkten zu bewerten, Ă€hnlich der Abgabe eines leeren Blattes in einer Klassenarbeit.

Mein Fazit: zu Fehlzeiten

Schlechte Noten fallen nicht vom Himmel. SchĂŒler und Eltern mĂŒssen, ob in Form von GesprĂ€chen oder „blauen Briefen“, rechtzeitig informiert werden, weil Fehlzeiten erheblichen Einfluss auf die Endnote auf dem Zeugnis haben.

Wichtig ist, dass Sie dokumentieren und begrĂŒnden, wenn damit z. B. eine Nichtversetzung einhergeht oder z. B. ein SchĂŒler eine NachprĂŒfung machen muss. Nachfolgender Checkliste entnehmen Sie die wichtigsten Kriterien fĂŒr die Leistungsbewertung bei hĂ€ufigen Fehlzeiten.

Checkliste: HĂ€ufige Fehlzeiten und Zeugnisnote

Qualifizieren Sie die Fehlzeiten wie folgt:

  •  Entschuldigt wegen Krankheit oder aus sonstigen GrĂŒnden (z. B. Todesfall) 
  • Unentschuldigte Fehlzeiten (z. B. SchwĂ€nzen wie im Praxisbeispiel) 
  • MissbrĂ€uchlich entschuldigte Fehlzeiten (z. B. vorgetĂ€uschte Erkrankung durch volljĂ€hrige SchĂŒler) Sie lassen sich eine Ă€rztliche Bescheinigung bei lĂ€ngeren krankheitsbedingten Fehlzeiten vorlegen.
  • Sie lassen sich eine amtsĂ€rztliche Bescheinigung vorlegen, wenn begrĂŒndete Zweifel an der Entschuldigung bestehen.
  • Sie lassen entschuldigte und unentschuldigte Fehlzeiten im Zeugnis eintragen.
  • Sie entscheiden gemeinsam mit der Zeugniskonferenz ĂŒber die Bewertbarkeit oder Nichtbewertbarkeit von Leistungen bei hohen Fehlzeiten.
  • Entscheiden Sie, inwieweit Fehlzeiten als Nichterbringung einer Leistung zu qualifizieren und mit „ungenĂŒgend“ zu bewerten sind.
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