Kein Schadenersatz bei Ablehnung einer Arbeitszeitaufstockung

Kann von Teilzeit auf Vollzeit nicht aufgestockt werden, kann ein höheres Gehalt nicht durch Schadenersatz kompensiert werden.
Handlungsempfehlung Beabsichtigt eine Lehrkraft eine Arbeitszeitaufstockung, muss sie dafür eine bestimmte Stelle im Auge haben und ein konkretes Vertragsangebot abgeben. Der konkrete Fall Ein Lehrer war an einer Förderschule in Teilzeit mit 14 Pflichtstunden pro Woche beschäftigt. Eine vergleichbare Vollzeitkraft unterrichtete 29 Pflichtstunden mit einem entsprechend höheren Bruttogehalt. Im Jahr 2015 informierte der Lehrer das
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So führen Lehrkräfte souverän Elterngespräche

Wenn Eltern mit der Kommunikation einer Lehrkraft unzufrieden sind, landet dieses Problem oft bei Ihnen als Schulleitung. Um das zu vermeiden, können Sie Ihre Lehrkräfte in der Gesprächsführung schulen. Dieser

Keine Stundenermäßigung für Lehrkräfte mit 2 Korrekturfächern

Handlungsempfehlung Auch wenn dieses Urteil schon einige Jahre alt ist, hat es nach wie vor grundsätzliche Bedeutung: Lehrkräfte mit schriftlichen Fächern, in denen viele Klausuren zu korrigieren sind, sind im