Treffen Sie klare Vereinbarungen mit dem Träger zum Einsatz von Schulbegleitungen

Wird eine Schulbegleitung vom zuständigen Kostenträger bewilligt, ist die Erleichterung bei allen Beteiligten meist groß. Ist diese Hürde erst einmal genommen, gilt es, eine Institution zu finden, die dem Kind eine Schulbegleitung zur Verfügung stellt. Diese ist nämlich weder bei der Schule bzw. dem jeweiligen Bundesland noch beim Kostenträger angestellt. Das bringt Sie in die schwierige Situation, dass Sie eng mit jemandem in „Ihrem“ Klassenraum zusammenarbeiten müssen, dem Sie aber – anders z. B. als bei Praktikanten und Lehramtsanwärtern – streng genommen keine Anweisungen geben dürfen. Schließlich gelten Sie und die Schulleitung nicht als Vorgesetzte, da mit der Schulbegleitung kein Beschäftigungsverhältnis besteht. Das kann so nicht richtig sein, und daher bedarf es genauer Absprachen zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber der Schulbegleitung. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Rechtslage Verschaffen Sie sich zunächst einmal einen Überblick über die Beziehungen der handelnden Personen, wenn es um die Beschäftigung einer Schulbegleitung geht. Es besteht keine vertragliche oder gesetzliche Beziehung zwischen der Schule und der Schulbegleitung und deren Anbieter. Treffen Sie klare Vereinbarungen mit dem Anbieter Damit Sie den Alltag in der Schule mit der Schulbegleitung sinnvoll und ohne Konflikte gestalten können, müssen Sie mit dem Anbieter der Schulbegleitung eine Kooperationsvereinbarung treffen. Ohne diese sind Konflikte praktisch vorprogrammiert, da die Kompetenzen zwischen Lehrkräften und Schulbegleitung nicht klar geregelt sind. Regeln Sie die Zuständigkeiten vor Ort mit der Schulbegleitung Welche Aufgaben eine Schulbegleitung im Schulalltag übernimmt, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Stimmen Sie dies mit der Schulbegleitung vor Ort und persönlich ab. Grundlage für Ihre Absprache ist der Hilfe- und Teilhabeplan des Kindes, den es gemeinsam mit der Schulbegleitung mit Leben zu füllen gilt. Wichtig ist, dass Sie als Lehrkraft hier klar Ihre Vorstellung äußern und ganz konkret sagen, was Sie von der Schulbegleitung erwarten. Hierbei dürfen Sie
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