Warum nicht mal freie Bildungsmaterialien nutzen?

Open Educational Resources (OER) sind freie Bildungsmaterialien, die Ihnen eine Alternative zu Werken bieten, die nach dem klassischen Urheberrecht geschĂĽtzt sind. Besonders im Bildungsbereich hat sich eine starke Community gebildet. Mit dem Urheberrecht ist es so eine Sache: Es ist schwer verständlich, und ständig schwebt das Damoklesschwert einer Urheberrechtsverletzung ĂĽber den Köpfen im Kollegium. Wir versuchten in der letzten Ausgabe bereits, etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Aber es gibt noch andere Quellen und Materialien, die Ihnen mehr Rechte einräumen und flexibler in der Nutzung sind.  Was sind OER? „Open Educational Resources“ (OER) sind jegliche Arten von Lehr-Lern-Materialien, die gemeinfrei oder mit einer freien Lizenz bereitgestellt werden. Das Wesen dieser offenen Materialien liegt darin, dass jedermann sie legal und kostenfrei vervielfältigen, verwenden, verändern und verbreiten kann. OER umfassen LehrbĂĽcher, Lehrpläne, Lehrveranstaltungskonzepte, Skripte, Aufgaben, Tests, Projekte, Audio-, Video- und Animationsformate.“ (Lizenzhinweis: Jöran MuuĂź-Merholz fĂĽr www.open-educational-resources.de – Transferstelle fĂĽr OER. Die Lizenz des englischsprachigen Originaltextes der UNESCO ist die CC BY-SA 4.0.)Hierzu zählen Werke mit Creative-Commons -Lizenz und gemeinfreie Werke (auch bekannt als „Public Domain“).  Ihre „Helfer“: Creative Commons (CC)  Werke mit CC-Lizenz (Creative Commons) können Sie, unter bestimmten Auflagen, kostenfrei und dauerhaft ... • vervielfältigen• verwenden• verarbeiten• vermischen• verbreitenAllen CC-Lizenzen liegen juristische Standard- Lizenztexte zugrunde, die vorab genau die Verwertungsmöglichkeiten angeben. Sie haben somit von Anfang an Rechtssicherheit, wenn Sie im Netz auf diese speziell gekennzeichneten Materialien stoĂźen, und mĂĽssen nicht die Urheberin oder den Urheber ausfindig machen und um Nutzungserlaubnis bitten.  Das mĂĽssen Sie bei CC-Materialien angeben Beim Verwenden von CC-Materialien mĂĽssen Sie folgende Lizenzangaben machen: • Name der Urheberin oder des Urhebers • Name des Werks (falls vorhanden)• Lizenzangabe (z. B. CC BY-SA)• Verweis auf den entsprechenden Lizenz- Link (diesen finden Sie unter de.wikipedia.org/wiki/Creative_ Commons#Die_aktuellen_Lizenzen) Gemeinfreie Werke 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers gehen Werke an die Allgemeinheit ĂĽber (Ausnahme: Das Urheberrecht
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Das so oft zitierte „Ende der Kreidezeit“ ist nun auch in der deutschen Bildungslandschaft eingeläutet worden, und vielleicht auch schon an Ihrer Schule haben – begünstigt durch den finanziellen Schub

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