Inklusion ist zwischenzeitlich nicht nur ein verbrieftes Recht nach der UN-Menschenrechtscharta, sondern auch in den Schulgesetzen der LĂ€nder verankert. Oftmals stöĂt aber die konkrete Inklusion einzelner SchĂŒler auf erheblichen Widerstand bei Eltern von ânormalenâ Kindern. Wie Sie richtig reagieren, erfahren Sie hier. Beispiel: Nach den Sommerferien wurden 2 SchĂŒler mit leichter geistiger Behinderung in die 4. Klasse der Grundschule âAm Sonnenhangâ aufgenommen. Die LehrkrĂ€fte mĂŒssen deshalb immer zusĂ€tzliche Förderzeit fĂŒr die beiden Kinder aufwenden. Sehr zum Ărgernis der Familien MĂŒller und Baumann. Sie haben sowohl am Elternabend als auch in mehreren Elternstammtischrunden angemerkt, dass ihre Kinder benachteiligt wĂŒrden. Susanne Baumann droht im kleinen Kreis sogar an, den Rechtsweg zu beschreiten. Sie meint, die Inklusionskinder senken das Leistungsniveau der Klasse und damit auch die Aussichten auf eine Gymnasialempfehlung. Rechtlicher Hintergrund zur Einzelinklusion In den meisten FĂ€llen wurde die UN-Konvention ĂŒber die Rechte von Menschen mit Behinderung in die Schulgesetze ĂŒbernommen. Nach diesen Regelungen können SchĂŒler mit Handicap in Regelschulen unterrichtet werden. Dies bedeutet regulĂ€rer Schulunterricht fĂŒr alle, die aufgrund ihrer körperlichen Funktion, ihrer geistigen FĂ€higkeiten oder ihrer seelischen Gesundheit beeintrĂ€chtigt sind (vgl. § 2 Sozialgesetzbuch [SGB] IX). Das auch fĂŒr Schulen anwendbare Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verordnet zudem ein sogenanntes Benachteiligungsverbot im Hinblick auf Bildung (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 AGG). KlĂ€ren Sie Eltern ĂŒber Inklusion auf KlĂ€ren Sie solche Eltern, die sich gegen Inklusion in den Klassen ihrer Kinder wehren, ĂŒber die rechtlichen Rahmenbedingungen auf. Orientieren Sie sich an nachfolgenden Tipps. Tipp: SchĂŒler mit Handicap haben ein Anrecht auf RegelschuleSchĂŒler mit einem Handicap dĂŒrfen Ihre Regelklassen besuchen. Sie sind diesbezĂŒglich Kindern ohne Handicap gleichgestellt und dĂŒrfen eine allgemeinbildende Schule besuchen. Sie könnten sogar einen Schulplatz einklagen und ihr Recht auf eine angemessene Schulbildung durchsetzen. Die besondere Förderung muss die Schule sicherstellen.Tipp: Individuelle Förderung fĂŒr starke
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