Sorgen Sie dafür, dass Eingangsuntersuchungen nachgeholt werden

Die Grundschulen dürfen jetzt schon den 2. „Corona-Wundertüten-Jahrgang“ als Erstklässler begrüßen. Gemeint sind Schülerinnen und Schüler (SuS), die aufgrund der Corona-Pandemie keine Schuleingangsuntersuchung durchlaufen haben. Das bedeutet, dass in vielen Klassen SuS sitzen, die einer besonderen Förderung bedürfen oder vielleicht unerkannt unter körperlichen Einschränkungen leiden. Wichtig ist, dass Sie bei den Erstklässlern dieses Jahrgangs ganz besonders genau hinsehen, damit ggf. Untersuchungen nachgeholt werden können. Schuleingangsuntersuchungen bringen „Probleme“ ans Licht Grundsätzlich werden alle Kinder, die im kommenden Schuljahr eingeschult werden sollen, dem Amtsarzt vorgestellt. Dieser stellt im Rahmen einer Schuleingangsuntersuchung fest, ob das Kind schulfähig ist und ob vielleicht ein besonderer Förderbedarf besteht oder weitere ärztliche Untersuchungen oder Therapien angezeigt sind. So wird bei der Schuleingangsuntersuchung häufig festgestellt, dass das Kind schlecht hört, sieht oder einen behandlungsbedürftigen Sprachfehler hat. Oder eben, dass ein besonderer Förderbedarf besteht. Viele dieser „Probleme“ lassen sich noch vor Schulstart beheben, z. B. durch die Verordnung einer Brille, durch das Einsetzen von Paukenröhrchen oder durch den Beginn von gezielten Therapien, z. B. im Bereich der Logopädie oder der Ergotherapie. Steht ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Raum, kann nach der Schuleingangsuntersuchung mit einer gezielten Diagnostik begonnen werden, sodass Sie zu Schulbeginn häufig zumindest wissen, dass das Kind besonderen Förderbedarf hat, und vielleicht auch schon, wo Sie bei der Förderung ansetzen können. Keine Schuleingangsuntersuchungen in 2021 Für SuS, die im Schuljahr 2021/2022 eingeschult werden, haben keine flächendeckenden Schuleingangsuntersuchungen stattgefunden. Zum einen aus Sorge vor der Ansteckung mit dem Coronavirus, zum andern aber, weil die Gesundheitsämter mit der Pandemie-Bekämpfung überlastet waren und keine Kapazitäten für Schulkinder frei hatten. Ausnahmen gab es in einigen Bundesländern für Schulneulinge, bei denen Eltern und Kitas einen besonderen Förderbedarf vermuteten. Für diese Kinder konnte dann eine Schuleingangsuntersuchung beantragt werden, so z. B. in Rheinland-Pfalz. Sehen Sie selbst ganz genau hin Gibt
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