Die Grundschulen dĂŒrfen jetzt schon den 2. âCorona-WundertĂŒten-Jahrgangâ als ErstklĂ€ssler begrĂŒĂen. Gemeint sind SchĂŒlerinnen und SchĂŒler (SuS), die aufgrund der Corona-Pandemie keine Schuleingangsuntersuchung durchlaufen haben. Das bedeutet, dass in vielen Klassen SuS sitzen, die einer besonderen Förderung bedĂŒrfen oder vielleicht unerkannt unter körperlichen EinschrĂ€nkungen leiden. Wichtig ist, dass Sie bei den ErstklĂ€sslern dieses Jahrgangs ganz besonders genau hinsehen, damit ggf. Untersuchungen nachgeholt werden können. Schuleingangsuntersuchungen bringen âProblemeâ ans Licht GrundsĂ€tzlich werden alle Kinder, die im kommenden Schuljahr eingeschult werden sollen, dem Amtsarzt vorgestellt. Dieser stellt im Rahmen einer Schuleingangsuntersuchung fest, ob das Kind schulfĂ€hig ist und ob vielleicht ein besonderer Förderbedarf besteht oder weitere Ă€rztliche Untersuchungen oder Therapien angezeigt sind. So wird bei der Schuleingangsuntersuchung hĂ€ufig festgestellt, dass das Kind schlecht hört, sieht oder einen behandlungsbedĂŒrftigen Sprachfehler hat. Oder eben, dass ein besonderer Förderbedarf besteht. Viele dieser âProblemeâ lassen sich noch vor Schulstart beheben, z. B. durch die Verordnung einer Brille, durch das Einsetzen von Paukenröhrchen oder durch den Beginn von gezielten Therapien, z. B. im Bereich der LogopĂ€die oder der Ergotherapie. Steht ein sonderpĂ€dagogischer Förderbedarf im Raum, kann nach der Schuleingangsuntersuchung mit einer gezielten Diagnostik begonnen werden, sodass Sie zu Schulbeginn hĂ€ufig zumindest wissen, dass das Kind besonderen Förderbedarf hat, und vielleicht auch schon, wo Sie bei der Förderung ansetzen können. Keine Schuleingangsuntersuchungen in 2021 FĂŒr SuS, die im Schuljahr 2021/2022 eingeschult werden, haben keine flĂ€chendeckenden Schuleingangsuntersuchungen stattgefunden. Zum einen aus Sorge vor der Ansteckung mit dem Coronavirus, zum andern aber, weil die GesundheitsĂ€mter mit der Pandemie-BekĂ€mpfung ĂŒberlastet waren und keine KapazitĂ€ten fĂŒr Schulkinder frei hatten. Ausnahmen gab es in einigen BundeslĂ€ndern fĂŒr Schulneulinge, bei denen Eltern und Kitas einen besonderen Förderbedarf vermuteten. FĂŒr diese Kinder konnte dann eine Schuleingangsuntersuchung beantragt werden, so z. B. in Rheinland-Pfalz. Sehen Sie selbst ganz genau hin Gibt
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