Unfall an Ihrer Schule – wissen Sie, was alles in eine Unfallmeldung hineingehört?

Unfälle in Ihrer Schule wirbeln Ihren Schulalltag meist kräftig durcheinander. Sofort ist die Aufregung groß, wenn ein Kind zu Schaden kommt. Auch wenn die verletzte Person schnell versorgt ist, bleiben noch eine Reihe administrativer Dinge zu erledigen. Der Unfallmeldung kommt da eine besondere Bedeutung zu. Beispiel aus dem Schulalltag: Im Herbst auf den Sportplatz Sportlehrer Klaus Schell möchte trotz 4. Corona-Welle unbedingt Sportunterricht anbieten. Er bittet deshalb die Schüler der 7a, sich warme Sportkleidung und Laufschuhe mitzubringen, da er seinen Unterricht auf dem Sportplatz der Schule abhalten will. Während des Aufwärmens auf der Laufbahn tritt Paul versehentlich der vor ihm laufenden Hanna in die Achillesferse. Beide stürzen. Hanna krümmt sich vor Schmerzen, denn bei der Kollision wurde ihre Achillessehne angerissen. Diese muss operiert werden. Hanna hat einen mindestens einwöchigen stationären Krankenhausaufenthalt vor sich. Rechtlicher Hintergrund zur Unfallanzeige Für Schülerinnen und Schüler ebenso wie für Lehrkräfte besteht während der Tätigkeit in der Schule Versicherungsschutz über die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV). Der Versicherungsschutz umfasst sämtliche Kosten für die medizinische Heilbehandlung, die Rehabilitation, einschließlich Kosten für Medikamente und Hilfsmittel wie z. B. Gehhilfen oder einen Rollstuhl für die Zeit unmittelbar nach einer Operation. Um die Leistungen abrufen und erhalten zu können, müssen Sie den Unfall schnellstmöglich ins Unfallbuch eintragen. Das ist zu tun: Lassen Sie über Ihr Sekretariat den Unfall unverzüglich aufnehmen Fertigen Sie eine formalisierte Unfallanzeige an, damit der Betroffene schnell seine Kosten erstattet bekommt. Melden Sie alles der zuständigen Unfallkasse. Orientieren Sie sich an nachfolgenden Fragen und Antworten. „Wer muss die Unfallanzeige fertigen?“ Antwort: Bei Unfällen in der Schule ist grundsätzlich die Schulleitung verpflichtet, die Unfallanzeige gegenüber der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) zu melden. In den meisten Fällen müssen Sie dies jedoch nicht persönlich tun, sondern Sie können diese Unfallanzeige delegieren. Bevollmächtigen Sie am besten Ihre Schulsekretärin, die
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Schülerunfälle & gesetzlicher Unfallversicherungsschutz – hier finden Sie Antworten auf Ihre 10 häufigsten Fragen

Unfälle von Schülerinnen und Schülern (SuS) kommen im Schulalltag leider immer wieder vor. Beruhigend ist da, dass bei Unfällen in der Schule Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung besteht. Das klingt