
Immer häufiger sehen sich Schulleiter, aber auch einzelne Lehrkräfte mit Dienstaufsichtsbeschwerden konfrontiert. Notengebung, Mobbingverdacht oder vermeintlich schlechter Unterricht führen zu Beschwerden.
Die nachfolgende Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen beim sicheren Umgang mit Dienstaufsichtsbeschwerden.
Beispiel aus dem Schulalltag: Der Mathelehrer mobbt
Julius Kunz aus der Klasse 7a der Neusser Realschule kommt seit ein paar Wochen nach Hause und erzählt, er werde gemobbt. Mathelehrer Klaus König würde Julius unbegründet aus dem Unterricht schicken und täglich zu Ordnungsdiensten einteilen. Außerdem nehme er ihn nie dran, wenn er sich melde.
Als schließlich Klaus König Ende Januar Julius verärgert am Arm packt und ihn fest gegen die Klassentür drückt, damit Julius den Raum verlässt, ist für Julius‘ Eltern das Maß voll. Sie sind derart empört, dass sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde über Klaus König an Schulleiter Achim Winkler schreiben. Gleichzeitig leiten sie diese der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf zu. Diese bittet Achim Winkler um Stellungnahme.
Rechtlicher Hintergrund zu Dienstaufsichtsbeschwerden
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein sogenannter formloser Rechtsbehelf. Das bedeutet, sie kann formlos und unabhängig von einer Frist eingelegt werden. Neben der schriftlichen Dienstaufsichtsbeschwerde ist auch die mündliche Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Schulleitung möglich. Dieses Beschwerderecht ist eine Sonderform des Petitionsrechts.
Sie ist verfassungsrechtlich in Artikel 17 Grundgesetz (GG) sowie in den jeweiligen Landesverfassungen verankert. Für beamtete Beschäftigte im Schuldienst an Grundschulen sowie für beamtete und nichtbeamtete Beschäftigte an allen anderen Schulen ist diejenige Bezirksregierung zuständig, in deren Regierungsbezirk die Schule liegt.
Das ist zu tun: Gehen Sie als Adressat der Beschwerden professionell damit um
Wenn Sie mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde konfrontiert werden, sollten Sie der nachfolgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung folgen.
1. Schritt: Stellen Sie fest, welche Art von Beschwerde Ihnen vorliegt
Zu unterscheiden sind Dienstaufsichtsbeschwerden, die sich gegen das Fehlverhalten einer Amtsperson richten (z. B. Klassenlehrer), sowie Fachaufsichtsbeschwerden, in deren Mittelpunkt ein Sachverhalt steht, in dem es um den fachlichen Bereich des Unterrichts geht, wie z. B. Nichteinhaltung des Lehrplans.
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2. Schritt: Beachten Sie jede Beschwerde
Da die Dienstaufsichtsbeschwerde weder frist- noch formgebunden ist, müssen Sie jede Beschwerde beachten und prüfen. Sie können sie nicht bereits aus formalen Gründen, z. B. wegen Unzulässigkeit oder Fristablaufs, zurückweisen.
Denn Dienstaufsichtsbeschwerden haben keine aufschiebende Wirkung. Sie entfalten anders als der Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt (z. B. Zeugnisnote) keine unmittelbare Wirkung. Dem Beschwerdeführer, hier also den Eltern von Julius, entstehen dadurch auch keine Kosten.
3. Schritt: Sprechen Sie mit allen Beteiligten
Um sich Klarheit zu verschaffen, was der Grund für die Dienstaufsichtsbeschwerde ist, sollten Sie mit den Eltern das Gespräch suchen. Sie müssen wissen, mit wem Sie es zu tun haben und was das Anliegen der Eltern ist. Geben Sie Ihrer Lehrkraft Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem erhobenen Vorwurf, und machen Sie sich ein Bild von der Situation.
4. Schritt: Protokollieren Sie das Gespräch
Für den Fall, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde z. B. in ein Disziplinarverfahren mündet, sollten Sie gut vorbereitet sein. Es ist in jedem Fall sinnvoll, die Sachverhaltsschilderung von beiden Seiten im Protokoll festzuhalten, um ggf. für ein anschließendes Disziplinarverfahren Beweise zu sichern.
5. Schritt: Fordern Sie die Akten an
Es kann hilfreich sein, dass Sie den Inhalt der beim Schulamt oder bei der Bezirksregierung geführten Akte kennen. Die Akteneinsicht wird Ihnen als Schulleiter und auch den betroffenen Eltern nicht ohne Weiteres gewährt werden. In den meisten Fällen müssen Sie hierzu einen Rechtsanwalt beauftragen, der ein gesetzliches Akteneinsichtsrecht hat.
Mein Fazit zu Dienstaufsichtsbeschwerden
Nehmen Sie jede Beschwerde ernst. Prüfen Sie sie inhaltlich und leiten Sie sie an die übergeordnete Dienststelle weiter.