Wenn nichts mehr geht: Stellen Sie eine Überlastungsanzeige

Viele Schulleitungen sind derzeit, nach 2 Jahren Corona-Pandemie in der Situation, dass Sie in puncto Arbeitsbelastung nicht nur am Anschlag, sondern weit darüber hinaus sind. Hinzu kommen häufig nicht besetzte Konrektor- und Sekretariatsstellen, ein Mangel an Lehrkräften und ein hoher Krankenstand. Da Sie sich als Schulleitung nicht vierteilen können – und wollen–, müssen Sie irgendwann die Notbremse ziehen. Und zwar bitte, bevor Sie mitten im Burnout stecken und wirklich nicht mehr können. Ein Instrument, das Ihnen hilft, die Aufmerksamkeit Ihres Dienstherrn und dann vielleicht auch die dringend notwendige Unterstützung oder Entlastung zu erhalten, ist die sogenannte Überlastungsanzeige. Überlastungsanzeige dient in erster Linie dem Arbeitsschutz Mit einer Überlastungsanzeige zeigen Sie Ihrem Dienstherrn an, dass Sie sich außerstande sehen, die Ihnen übertragenen Aufgaben unter den bestehenden Arbeitsbedingungen ordnungsgemäß zu erfüllen. Als Schulleitung sind Sie zur Abgabe einer solchen Anzeige nach §§ 15, 16 Arbeitsschutzgesetz sogar verpflichtet, wenn Sie sehen, dass unter den bestehenden Rahmenbedingungen an Ihrer Schule Ihre bzw. die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen (KuK) oder auch der Schülerinnen und Schülern (SuS) gefährdet ist. Sichern Sie sich mit einer Überlastungsanzeige ab Die Überlastungsanzeige hat verschiedene Funktionen: Zum einen macht sie Ihrem Dienstherrn deutlich, dass die Situation an Ihrer Schule derzeit untragbar ist und er handeln muss. Zum anderen dient die Überlastungsanzeige auch dazu, die Verantwortung – und damit auch die Haftung – an den Dienstherrn zurückzugeben. Denn grundsätzlich haben Sie als Schulleitung an Ihrer Schule die Organisationsverantwortung. Das heißt, Sie müssen die Abläufe so organisieren, dass die SuS sicher beaufsichtigt und unterrichtet werden. Sind die Rahmenbedingungen aber so schwierig, dass Sie dies nicht mehr gewährleisten können, ist Ihr Dienstherr in der Pflicht. Denn er muss an seinen Schulen die Rahmenbedingungen schaffen, dass Sie dieser Verantwortung als Schulleitung auch nachkommen können. Nutzen Sie die Überlastungsanzeige, wenn Sie
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Ihre Informationspflichten zum Schuljahresbeginn 2021/2022

Mit anspruchsvollen Eltern kennen Sie sich aus und Sie haben mit den Jahren gelernt, mit ihnen umzugehen. Gerade in der Corona-Pandemie sind Eltern im Hinblick auf den schulischen Erfolg ihrer

Schüler der 9. Klasse haben Anspruch auf Präsenzunterricht

Handlungsempfehlung Haben Sie ein schlüssiges Hygienekonzept, Selbsttests für Schüler und evtl. Luftfilter, kann im Zweifel auch Präsenzunterricht angezeigt sein. Der konkrete Fall Eine Schülerin der 9. Klasse wandte sich in