Kopftuchverbot im Unterricht – Lehrerin hat keinen Entschädigungsanspruch

Die staatliche Neutralität öffentlicher Schulen in Berlin hat eine besondere Bedeutung.
Handlungsempfehlung Trägt in Berlin eine Lehrkraft an Ihrer Schule aus religiösen Gründen ein Kopftuch, dürfen Sie diese Lehrkraft auffordern, das Kopftuch nicht im Unterricht zu tragen. Der konkrete Fall Eine muslimische Bewerberin für den Schuldienst im Land Berlin klagte auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie machte geltend, dass sie von dem Land Berlin
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen
Teaser
3 Tipps für eine maximal flexible Vertretung

Immer wieder werden Sie damit konfrontiert, dass aus Ihrem Kollegium eine Lehrkraft für einen längeren Zeitraum ausfällt. Die Folge ist ein Vertretungsplan, durch den mit Mehrarbeit Ihres Kollegiums die Stunden

Konfessionslose Bewerberin bekommt Entschädigung

Handlungsempfehlung Schulen in privater kirchlicher Trägerschaft müssen zukünftig in jedem Einzelfall prüfen, ob die Art der Tätigkeit die Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft tatsächlich rechtfertigt. Der konkrete Fall Eine