Kündigung eines katholischen Mitarbeiters wegen Wiederverheiratung ist unwirksam

Die Wiederverheiratung verletzt nicht die Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber.
Handlungsempfehlung Ein Schulträger in katholischer Trägerschaft darf keine Kündigung aussprechen, wenn Sie oder jemand aus Ihrem Kollegium nach einer Ehescheidung wieder standesamtlich heiraten. Der konkrete Fall Der Kläger war als Chefarzt in einem Krankenhaus in kirchlicher Trägerschaft tätig. Zwischen Arzt und Arbeitgeber bestand ein kirchliches Arbeitsverhältnis. Der Kläger hatte ursprünglich die kirchliche Ehe geschlossen. Nach
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Was Sie tun können, wenn Eltern keine Inklusionskinder in der Klasse wollen

Inklusion ist zwischenzeitlich nicht nur ein verbrieftes Recht nach der UN-Menschenrechtscharta, sondern auch in den Schulgesetzen der Länder verankert. Oftmals stößt aber die konkrete Inklusion einzelner Schüler auf erheblichen Widerstand

Wer einer Schülerin an den Po fasst, fliegt

Handlungsempfehlung Es muss nicht immer eine Straftat erwiesen sein, bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann. Hier kann auch ein Freispruch im strafrechtlichen Sinn nicht helfen. Der konkrete Fall Eltern