Lehrer darf wegen Äußerungen im YouTube-Kanal „Der Volkslehrer“ gekündigt werden

Verfassungsfeindliche Äußerungen sind mit der Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst unvereinbar.
Handlungsempfehlung Stellt sich eine Lehrkraft öffentlich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes, muss sie mit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen. Der konkrete Fall Ein Lehrer betrieb einen eigenen YouTube-Kanal mit der Bezeichnung „Der Volkslehrer“. Darin veröffentlichte er Videos, in denen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland infrage gestellt und verächtlich gemacht wurde. Das Land
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Das sind die wichtigsten Mitwirkungsrechte der Eltern

Jedes Schuljahr sind Sie aufs Neue als Schulleiter verpflichtet, Eltern formal an der Mitgestaltung des Schullebens zu beteiligen. Welche Angelegenheiten das konkret sind, entnehmen Sie diesem Beitrag.  BEISPIEL: Ein eifriger Vater  

Wer einer Schülerin an den Po fasst, fliegt

Handlungsempfehlung Es muss nicht immer eine Straftat erwiesen sein, bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann. Hier kann auch ein Freispruch im strafrechtlichen Sinn nicht helfen. Der konkrete Fall Eltern