Schulschwimmen: Muslima darf in Badebekleidung duschen

Muslimische Schülerin muss sich nicht an die Haus- und Badeordnung des Schwimmbads halten.
Handlungsempfehlung Eine Befreiung vom Schulschwimmen für muslimische Schüler ist nicht möglich. Es ist der Schülerin aus religiösen Gründen jedoch nicht zumutbar, sich vor anderen in der Dusche nackt zu zeigen. Der konkrete Fall Die Schülerin einer Grundschule nahm am Schwimmunterricht ihrer Schule teil. Nach der Haus- und Badeordnung des Schwimmbades müssen die Besucher die Badebekleidung
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Wer sich nicht benehmen kann, muss nach Hause fahren

Immer wieder haben Sie es mit notorischen Störenfrieden im Schulalltag zu tun – leider auch auf Klassenfahrten. Fallen Schüler vollständig aus der Rolle, sind Sie gezwungen, Schüler von der Klassenfahrt

Berufsschüler haben keinen Anspruch auf Befreiung vom Präsenzunterricht

Handlungsempfehlung Ihre Schüler können sich nicht darauf berufen, ein erhöhtes Risiko zu haben, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen. Das Urteil können Sie auch für allgemeinbildende Schulen anwenden. Der konkrete Fall