Testpflicht an Schulen in NRW ist rechtmäßig

Schnelltests sind eine verhältnismäßige Schutzmaßnahme.
Handlungsempfehlung Das OVG hat eine Rechtsgüterabwägung vorgenommen und im Ergebnis die Testpflicht als geeignete Schutzmaßnahme und damit auch als verhältnismäßig eingestuft. Der konkrete Fall Die Schüler einer 6. und einer 8. Klasse weigerten sich, zur Teilnahme am Präsenzunterricht den Corona-Selbsttest zu machen. Sie gaben an, dass die Testpflicht sie in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit
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Teaser
Warum die Corona-Krise nun die Versäumnisse bei der Digitalisierung offenlegt

Die Corona-Pandemie hat die meisten Schulen eiskalt erwischt, und nur wenige können von sich behaupten, dass sie auf diese Herausforderung adäquat vorbereitet waren. An den Standorten, wo das Thema „Digitalisierung“

Keine Befreiung von der Maskenpflicht an Schulen

Handlungsempfehlung Schüler und Lehrkräfte werden nur von der Maskenpflicht befreit, wenn sie medizinische oder psychische Beeinträchtigungen durch die Maske nachweisen. Der konkrete Fall Die Antragstellerin besucht eine Grundschule auf der