Testpflicht an Schulen in NRW ist rechtmäßig

Schnelltests sind eine verhältnismäßige Schutzmaßnahme.
Handlungsempfehlung Das OVG hat eine Rechtsgüterabwägung vorgenommen und im Ergebnis die Testpflicht als geeignete Schutzmaßnahme und damit auch als verhältnismäßig eingestuft. Der konkrete Fall Die Schüler einer 6. und einer 8. Klasse weigerten sich, zur Teilnahme am Präsenzunterricht den Corona-Selbsttest zu machen. Sie gaben an, dass die Testpflicht sie in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit
Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie "Recht und Schulmanagement" 14 Tage GRATIS: Das Gesamtpaket, dass Ihren Schulleitungsalltag entlastet!

  • Zeit sparen: Durch direkte Handlungsempfehlungen und über 350 Mustervorlagen, Checklisten und Arbeitshilfen zum sofortigen Einsatz in Ihrem Schulalltag
  • Sicherheit stärken: Durch praxisnahe, rechtssichere und anwaltsgeprüfte Antworten auf Ihre offenen Fragen
  • Ideen gewinnen: Durch regelmäßige Impulse, Best Practice und Fallbeispiele anderer Schulleitungen
Teaser
Depressionen bei Schülerinnen und Schülern – ziehen Sie mit den Eltern an einem Strang

Depressionen bei Schülerinnen und Schülern (SuS) sind kein neues Phänomen. Die Corona-Pandemie hat allerdings dazu geführt, dass psychische Erkrankungen offen zutage getreten sind, verstärkt wurden oder neu entstanden sind. Insgesamt

Die Suspendierung einer Grundschulleiterin ist gerechtfertigt

Handlungsempfehlung Auch wenn es anstrengend ist: Die landesweiten Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind an Schulen zwingend umzusetzen. Halten Sie sich unbedingt dran, ansonsten riskieren Sie Ihren Job. Der konkrete