4 Tipps zur Fortbildungspflicht Ihrer LehrkrÀfte

Der Grundsatz des lebenslangen Lernens hat sich inzwischen etabliert und auf allen Bildungsebenen durchgesetzt. Die durch die Corona-Krise hervorgerufenen Bildungsdefizite in der Schule stellen vor allem auch fĂŒr Ihre LehrkrĂ€fte eine große Herausforderung dar. Aus diesem Grund sollten Ihre LehrkrĂ€fte auf dem neuesten Stand sein, wenn es darum geht, Ihre SchĂŒlerinnen und SchĂŒler aus der Bildungskrise herauszuholen und ihnen die bestmögliche UnterstĂŒtzung zur Abwendung der Corona-Defizite zukommen zu lassen. FortbildungsmĂŒdigkeit ist da fehl am Platz. Beispiel aus dem Schulalltag: Fortbildung zur BewĂ€ltigung der Corona-Defizite Nach den ersten Klassenarbeiten im Schuljahr 2021/2022 sind die Wissensdefizite und LĂŒcken der SchĂŒlerinnen und SchĂŒler offen zutage getreten. Schulleiter Michael MĂŒller will deshalb ein besonderes UnterstĂŒtzungsprogramm an seiner Gesamtschule in Berlin-Lichterfelde etablieren. Hierzu hat er gemeinsam mit seiner Stellvertreterin ein differenziertes pĂ€dagogisches Konzept ausgearbeitet. Jetzt gilt es, das Kollegium fit zu machen. Hierzu sollen die LehrkrĂ€fte an Fortbildungen teilnehmen, die insbesondere einen ganzheitlichen Ansatz fĂŒr die Aufarbeitung der Defizite vorsehen. Hans Kuscholke, der zum 01.02.2022 in den Ruhestand geht, will die Strapazen solcher pĂ€dagogischer Fortbildungen nicht mehr auf sich nehmen. Rechtlicher Hintergrund zur Fortbildungspflicht von LehrkrĂ€ften Ihre LehrkrĂ€fte, seien es Angestellte oder Beamte, sind verpflichtet, sich ihrem Lehramt mit voller Kraft zu widmen. Dies entspricht der beamtenrechtlichen Dienstpflicht sowie den arbeitsvertraglichen Pflichten der Angestellten nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes des jeweiligen Bundeslandes (TVöD-L). Beamte haben nach ihrer jeweiligen Laufbahnverordnung zudem eine besondere Pflicht zur Fortbildung. Nach § 67 Abs. 6 SchulG Berlin ist jede Lehrkraft verpflichtet, sich in der unterrichtsfreien Zeit fortzubilden. Das ist zu tun: Nehmen Sie Ihre LehrkrĂ€fte in die Pflicht Sollten Ihre LehrkrĂ€fte sich weigern, an Fortbildungen teilzunehmen, mĂŒssen Sie sie auf ihre Fortbildungsverpflichtung hinweisen. Orientieren Sie sich an nachfolgenden Tipps. Tipp: Ermitteln Sie, welche Fortbildung erforderlich istNicht jede Fortbildung passt auf jede Schule. Aus diesem
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