4 Tipps zur Fortbildungspflicht Ihrer Lehrkräfte

Der Grundsatz des lebenslangen Lernens hat sich inzwischen etabliert und auf allen Bildungsebenen durchgesetzt. Die durch die Corona-Krise hervorgerufenen Bildungsdefizite in der Schule stellen vor allem auch für Ihre Lehrkräfte eine große Herausforderung dar. Aus diesem Grund sollten Ihre Lehrkräfte auf dem neuesten Stand sein, wenn es darum geht, Ihre Schülerinnen und Schüler aus der Bildungskrise herauszuholen und ihnen die bestmögliche Unterstützung zur Abwendung der Corona-Defizite zukommen zu lassen. Fortbildungsmüdigkeit ist da fehl am Platz. Beispiel aus dem Schulalltag: Fortbildung zur Bewältigung der Corona-Defizite Nach den ersten Klassenarbeiten im Schuljahr 2021/2022 sind die Wissensdefizite und Lücken der Schülerinnen und Schüler offen zutage getreten. Schulleiter Michael Müller will deshalb ein besonderes Unterstützungsprogramm an seiner Gesamtschule in Berlin-Lichterfelde etablieren. Hierzu hat er gemeinsam mit seiner Stellvertreterin ein differenziertes pädagogisches Konzept ausgearbeitet. Jetzt gilt es, das Kollegium fit zu machen. Hierzu sollen die Lehrkräfte an Fortbildungen teilnehmen, die insbesondere einen ganzheitlichen Ansatz für die Aufarbeitung der Defizite vorsehen. Hans Kuscholke, der zum 01.02.2022 in den Ruhestand geht, will die Strapazen solcher pädagogischer Fortbildungen nicht mehr auf sich nehmen. Rechtlicher Hintergrund zur Fortbildungspflicht von Lehrkräften Ihre Lehrkräfte, seien es Angestellte oder Beamte, sind verpflichtet, sich ihrem Lehramt mit voller Kraft zu widmen. Dies entspricht der beamtenrechtlichen Dienstpflicht sowie den arbeitsvertraglichen Pflichten der Angestellten nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes des jeweiligen Bundeslandes (TVöD-L). Beamte haben nach ihrer jeweiligen Laufbahnverordnung zudem eine besondere Pflicht zur Fortbildung. Nach § 67 Abs. 6 SchulG Berlin ist jede Lehrkraft verpflichtet, sich in der unterrichtsfreien Zeit fortzubilden. Das ist zu tun: Nehmen Sie Ihre Lehrkräfte in die Pflicht Sollten Ihre Lehrkräfte sich weigern, an Fortbildungen teilzunehmen, müssen Sie sie auf ihre Fortbildungsverpflichtung hinweisen. Orientieren Sie sich an nachfolgenden Tipps. Tipp: Ermitteln Sie, welche Fortbildung erforderlich istNicht jede Fortbildung passt auf jede Schule. Aus diesem
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Ihre Informationspflichten zum Schuljahresbeginn 2021/2022

Mit anspruchsvollen Eltern kennen Sie sich aus und Sie haben mit den Jahren gelernt, mit ihnen umzugehen. Gerade in der Corona-Pandemie sind Eltern im Hinblick auf den schulischen Erfolg ihrer

Schüler der 9. Klasse haben Anspruch auf Präsenzunterricht

Handlungsempfehlung Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden belegt, dass für reinen Distanzunterricht mehr erforderlich ist als eine pauschale Begründung mit der Pandemie-Lage. Haben Sie ein schlüssiges Hygienekonzept, Selbsttests für Schüler und